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Auch die privaten Turnhallen können eine kontrollpflichtige Tätigkeit darstellen
Das DPR Nr. 151/2011 hat verschiedene neue Tätigkeiten unter jenen für den Brandschutz kontrollpflichtigen eingeführt: für diese ist die Erstellung eines Brandschutzprojektes von Seiten eines Freiberuflers notwendig und nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Brandschutzabnahme von einem anderen Techniker (weder im Projekt noch im Bau tätig) durchführen zu lassen.
MB


