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Die Anpassungsfrist für Beherbergungsbetriebe an die Brandschutzbestimmungen mit mehr als 25 Betten und für die Schutzhütten wurde bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.
Das entsprechende Dekret ist im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am 26. Februar2014 in Kraft.
IH


