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Teilaufschub für die brandschutztechnische Anpassung von Hotelanlagen

Dekret "Milleproroghe 2020" Decreto-Legge 30. Dezember 2019, Nr. 162 (Amtsblatt Nr. 305 vom 30. Dezember 2019)

Mit dem Dekret Milleproroghe 2020 wird die Frist für die Anpassung des Brandschutzes der Beherbergungsbetriebe in den von den außergewöhnlichen Wetterereignissen betroffenen Gebieten ab dem 2. Oktober 2018 verlängert, einschließlich der Anlagen in der Provinz Bozen.

Dieser Aufschub gilt für alle Beherbergungsbetriebe mit mehr als 25 Betten, die seit dem Inkrafttreten des Erlasses des Dekrets des Landeshauptmanns vom 14. Dezember 1998, Nr. 37 bestehen und vorgesehen haben:

1. den "Plan für die Anpassung an die Brandschutzvorschriften für Beherbergungsbetriebe" gemäß den Anforderungen des Dekrets des Landeshauptmanns vom 11. April 2012, Nr. 11, zu erstellen

2. den in Punkt 1 genannten Plan bis zum 31. Dezember 2012 bei der ehemaligen Landesabteilung Brand- und Zivilschutz, heute Agentur für Bevölkerungsschutz, einzureichen,

3. die dem Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 1989, Nr. 11, beigefügten Vordrucke A und B bis zum 1. Dezember 2019 bei der zuständigen Gemeinde zu hinterlegen.

Die Frist für die vollständige Einhaltung der Brandschutzbestimmungen wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Mit den Formularen A und B muss die Beachtung von mindestens vier der folgenden Vorschriften bescheinigt werden, die in den eigens vorgesehenen technischen Bestimmungen geregelt sind:

- Feuerwiderstand der Bauten;

- Brandverhalten von Materialien;

- Brandabschnittsbildung;

- Gänge/Flure;

- Treppen/Stiegenhäuser;

- Aufzüge und Lastenaufzüge;

- Löschwassersysteme;

- Fluchtwege mit ausschließlicher Nutzung als solche, mit Ausnahme jener Punkte, wo das Brandverhalten der Materialien vorgesehen ist,

- Ausgänge für Nutzung verschiedener Art, ausgenommen jene Punkte, wo das Brandverhalten der Materialien vorgesehen ist;

- Lagerräume.

IB