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HINWEIS

PARTEIENVERKEHR

Das Personal der Agentur für Bevölkerungsschutz ist zurzeit mit Koordinierungstätigkeiten zur Bewältigung der Notsituation COVID-19 beschäftigt. Zudem ist als präventive Maßnahme der gesamte Parteienverkehr der Landesämter untersagt und findet nur in ganz dringenden Fällen statt.

Der Zutritt für Personen zu unseren Büros, ist bis auf Widerruf, jeweils einzeln gestattet; die dafür vorgesehene Informationszeit darf maximal 10 Minuten betragen.

Für allgemeinen Fragen und Informationen bleibt die telefonische Auskunft weiterhin aufrecht.

 

 

 

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