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Neues Landesgesetz vom 15. April 2025, Nr. 4
FAQ Diese Mitteilung dient der Beantwortung zahlreicher Fragen zur neuen Landesgesetzgebung über allgemeine Verfahren zur Brandverhütung.
Wer ist der Verantwortlicher einer kontrollpflichtigen Tätigkeit im Sinne der Brandverhütung?
Der Verantwortliche ist laut Gesetz eine natürliche oder juristische Person, die verpflichtet ist, die Brandschutzvorschriften für die kontrollpflichtige Tätigkeit einzuhalten. In der Regel handelt es sich um den Betreiber oder Verwalter der Tätigkeit.
Beispiele:
· Schulen mit mehr als 100 anwesenden Personen – Tätigkeit Nr. 67 DPR 151/2011: der/die Schuldirektor/in
· Tankstellen – Tätigkeit Nr. 13 DPR 151/2011: Inhaber/in der Lizenz für den Kraftstoffhandel; bei großen Tankstellen meist das Lieferunternehmen.
Ist ein vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (18. April 2025) erteilter Auftrag als Abnahmeprüfer zulässig?
Ja, ein vor dem 18. April 2025 erteilter Auftrag bleibt gültig. Der beauftragte Freiberufler muss jedoch eine Beeidigung gemäß dem neuen Gesetz erstellen, nicht eine Brandschutzabnahme. Die Beeidigung wird der Brandschutz-ZeMet beigefügt, die vom Verantwortlichen der Tätigkeit unterzeichnet wird.
Wie sieht das Verwaltungsverfahren nach dem neuen Gesetz aus?
Beim Einreichen der Baugenehmigung (beeidigte Baubeginnmitteilung BBM, ZeMet, Erlass der Baugenehmigung, raumordnerische Konformität) beim zuständigen Gemeindeamt muss, falls vorhanden, die brandverhütungspflichtige Tätigkeit angegeben werden. Gleichzeitig ist das Brandschutzprojekt über die Portale ESB/SUAP beizufügen.
Nach Abschluss der Arbeiten übermittelt der Verantwortliche der Tätigkeit die Brandschutz-ZeMet (per PEC oder über SUE/SUAP). Der Brandschutz-ZeMet ist die Beeidigung eines Brandschutzexperte mit allen erforderlichen Anlagen beizufügen.
Welche Formulare können für die Beeidigung und die Brandschutz-ZeMet verwendet werden?
In Erwartung der Durchführungsverordnung zur LG 4/25, können folgende Formulare verwendet werden:
Beeidigung:
· Alte Formulare laut DLH vom 23.06.1993, Nr. 20 (ohne Antrag auf Benutzungsgenehmigung)
· Nationales Formular PIN 2.1-2018 (ohne nationale Rechtsverweise)
und Brandschutz-ZeMet:
· In einigen Gemeinden: Vorlage D1 (Brandschutz-ZeMet) und D4 (Beeidigung), basierend auf nationaler Ebene und ins Deutsche übersetzt – noch nicht offiziell, aber voraussichtlich ähnlich zur endgültigen Version.
Welche Dokumente sind der Brandschutz-ZeMet beizufügen?
Wichtigstes Dokument ist die Beeidigung. Die beizufügenden Unterlagen entsprechen als Inhalte denen, die im Abnahmeprotokoll laut DLH vom 23. Juni 1993, Nr. 20, vorgesehen sind.
Was ist bei einer kontrollpflichtigen Tätigkeit, die unter der Schwelle ist und eine verbindliche Technische Vertikale Regel TVR hat?
(z. B. Gasanlage mit Leistung über 35 kW, aber unter 116 kW)
Nach Abschluss der Arbeiten muss die Brandschutz-ZeMet mit einer Konformitätserklärung zur TVR eines Brandschutzexperte oder befähigten Technikers eingereicht werden.
Für Gasanlagen ist die Konformität zum MD vom 19. November 2019 zu erklären und ein technischer Bericht zur Sammlung R (Dekret vom 1. Dezember 1970 – ehemals ISPESL) zu erstellen.
Was tun bei abgelaufener Brandschutzbescheinigung?
Eine abgelaufene Brandschutzbescheinigung ist nicht mehr gültig. Das LG 18/1992 ist außer Kraft.
Die frühere Möglichkeit, eine Benutzungsgenehmigung durch Erklärung „unveränderte Situation“ zu erhalten, besteht nicht mehr.
Für abgelaufene Brandschutzbescheinigungen muss das gesamte Verfahren von neuem durchgeführt werden.
Was tun bei gültiger Benutzungsgenehmigung?
Die Benutzungsgenehmigung identifiziert die kontrollpflichtigen Tätigkeiten im Gebäude. Nun muss der Verantwortliche eindeutig benannt werden. Eine Erklärung mit Namen des aktuellen Verantwortlichen ist bis spätestens 15. Oktober 2026 an die zuständige Gemeinde zu senden. Die Erklärung muss die Daten des Verantwortlichen und der Benutzungsgenehmigung enthalten.
Wer muss die Übertragung der Verantwortung (Umschreibung) vornehmen?
Bei Wechsel des Verantwortlichen muss die Brandschutz-ZeMet umgeschrieben werden. Dies gilt auch bei Übergabe durch Bauherrn an Verwalter oder RUP an Betreiber.
Ein offizielles Formular existiert noch nicht. Als Beispiel kann das nationale Formular PIN 7-2018 verwendet werden, mit angepassten Gesetzesverweisen.
Hat ein beeidigter Sachverständiger dieselbe Verantwortung wie ein Abnahmeprüfer?
Nein, der beeidigten Sachverständiger trägt mehr Verantwortung. Es gibt keine "abschließende" Genehmigung durch den Bürgermeister mehr.
Die kontrollpflichtige Tätigkeit kann mit Einreichung der Brandschutz-ZeMet begonnen werden.
Die Verantwortung liegt vollständig beim Verantwortlichen der kontrollpflichtigen Tätigkeit und beim beeidigten Sachverständiger.
IB