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Änderung der Anpassungsfrist an den Brandschutz im Gastgewerbe

Heute, 18. April 2012 ist das Dekret des Landeshauptmanns in Kraft getreten, womit der neue Anpassungstermin vom 26. Februar 2014 festgelegt wird. Die Voraussetzungen um diese Bestimmung beanspruchen zu können sind im Anhang zu besagtem Dekret Nr. 11/2012 aufgelistet und im Amtsblatt der Region Nr. 16 veröffentlicht: http://www.regione.taa.it/bollettino/default.aspx

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