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Erläuterungen zu den Neuerungen beim Einbau und Betrieb von Heizanlagen sowie kleinen Dieseltankstellen

Die Abteilung Brand- und Zivilschutz hat ein erläuterndes Rundschreiben zum Dekret des Landeshauptmanns Nr. 24 vom 9. September 2013, das die Durchführungsverordnung (Nr. 20 von 1993) zum Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18 geändert hat und seit 1. Oktober 2013 in Kraft ist.

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Der Direktor der Abteilung, Hanspeter Staffler erklärt: „Es handelt sich um eine grundlegende Änderung für viele Eigentümer von Heizöllagern in Einfamilienwohnungen und für jene, die über kleine Dieselöltankstellen (hauptsächlich in der Landwirtschaft) verfügen, da die Schwelle der kontrollpflichtigen Tätigkeiten der Brandverhütung auf 5 Kubikmeter Fassungsvermögen erhöht worden ist." Dies bedeutet, dass für kleinere Heizöllager und Dieseltankstellen, unterhalb dieser Schwelle, kein Brandschutzprojekt und keine Brandschutzabnahme mehr vorgesehen sind. Der Direktor des Amtes für Brandverhütung Marco Becarelli erläutert: „Damit die Installierungen trotzdem den technischen Regeln entsprechen, erklärt das Rundschreiben (www.provinz.bz.it/zivilschutz/audio/Circolare_Nr._1-2013(1).pdf) welche technischen Kriterien berücksichtigt werden müssen und wie die Sondererklärung über den Einbau vonseiten der Installationsfirma gemacht werden muss."

IH

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