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Einbau und Betrieb von Flüssiggaslagern mit einer Gesamtkapazität unter 13 Kubikmetern
Mit Dekret des Innenministeriums vom 4. März 2014 wurden die brandschutztechnischen Vorschriften für die "kleineren" fixen Flüssiggaslager aktualisiert und integriert.
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