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Änderungen der Brandschutzbestimmungen in Beherbergungsbetrieben

Die Landesregierung hat am 31.01.2017 Änderungen der Verordnung über Brandverhütung in Beherbergungsbetrieben genehmigt.

Bisher   mussten alle Beherbergungsbetriebe mit mehr als 25 Gästebetten dieselben technischen   Bestimmungen einhalten, unabhängig von der Aufnahmefähigkeit des Hotels. Auf   Staatsebene sind, mit dem Ministerialdekret vom 14. Juli 2016 einige   Vereinfachungen für Hotels mit mehr als 25 und bis zu 50 Betten eingeführt   werden.

Auf Landesebene   werden die einschlägigen Vorgaben vom Dekret des Landeshauptmanns vom 13.   Juni 1989, Nr. 11, in geltender Fassung, geregelt.

Um die staatlichen   Vereinfachungen auch auf Landesebene unter Berücksichtigung der örtlichen   Besonderheiten einzuführen, ist es notwendig gewesen, das oben genannte   Dekret zu ergänzen.

Diese   Änderungen berücksichtigen die Südtiroler Rahmenbedingungen, vor allem was   die verwendeten Baumaterialien und die sehr kurzen Einsatzzeiten der   freiwilligen Feuerwehr anlangt.  Dabei werden   insbesondere die örtliche, traditionelle Bauweise sowie die traditionellen   Stuben geschützt.

Die neue   Bestimmungen werden in Alternative zum zweiten Teil des Titels II der Anlage   A des Dekretes des Landeshauptmanns vom 13. Juni 1989, Nr.   11 ausschließlich für Hotels,, welche am Tag des Inkrafttretens der   Verordnung bereits bestehen.

Die   Techniker des Amtes für Brandverhütung stehen gerne für weitere Auskünfte zur   Verfügung.

Amt für   Brandverhütung

Drususallee   116 A 39100 Bozen

Tel.   0471 416020-21

brandverhuetung.prevenzioneincendi@pec.prov.bz.it

brandverhuetung@provinz.bz.it

AV