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Dekret Minikodex

Allgemeine Kriterien für die Planung, die Umsetzung und den Betrieb des Brandschutzes in Arbeitsstätten gemäß Artikel 46, Absatz 3, Buchstabe a), Punkte 1 und 2 des Gesetzesdekrets Nr. 81 vom 9. April 2008.

Im Gesetzesanzeiger der Italienischen Republik wurde das dritte Dekret "Dekret Minikodex" veröffentlicht, welches zusammen mit dem "Dekret Kontrollen" (MD vom 1. September 2021) und dem "Dekret Brandschutzmanagement" (MD vom 2. September 2021) das Ministerialdekret vom 10. März 1998 ersetzt.

Beim sogenannten Minikodex handelt es sich um das Ministerialdekret vom 3. September 2021: "Allgemeine Kriterien für die Planung, die Umsetzung und den Betrieb des Brandschutzes in Arbeitsstätten gemäß Artikel 46, Absatz 3, Buchstabe a), Punkte 1 und 2 des Gesetzesdekrets Nr. 81 vom 9. April 2008".

Das "Dekret Minikodex", das im Gesetzesanzeiger Nr. 259 vom 29.10.2021 veröffentlicht wurde und am 29. Oktober 2022 in Kraft tritt, bestimmt die neuen Kriterien bezüglich der Bewertung des Brandrisikos für Arbeitsstätten, ausgenommen der temporären oder mobilen Baustellen, gemäß Art. 62 des Einheitstextes für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (TUS Testo Unico sulla Sicurezza), Gesetzesverordnung Nr. 81 vom 9. April 2008.

Das Dekret besteht aus einem Regelungsrahmen und einem einzigen Anhang, in dem die Planungskriterien für "Arbeitsplätze mit geringem Brandrisiko", lt. Definition gemäß Art. 1 desselben Anhangs, festgelegt sind.

Die Anpassung an die Bestimmungen des „Dekrets Minikodex“ - (Art. 4) kann bis zu jenem Zeitpunkt aufgeschoben werden, an dem die bestehende Risikobewertung überarbeitet werden muss, d.h. in den folgenden Fällen:

  • Änderungen des Produktionsprozesses
  • Reorganisation der Arbeitsabläufe, welche für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer von Bedeutung ist
  • Technologische Entwicklungen in den Bereichen Prävention oder Schutz
  • bei schweren Unfällen oder wenn sich dies aufgrund der Ergebnisse der Gesundheitsüberwachung als notwendig erweist.

Die Überarbeitung der Risikobewertung muss innerhalb von 30 Tagen, ab dem Zeitpunkt an dem sich aufgrund der obengenannten Gründe eine Anpassung an die Bestimmungen derselben als nötig erweist, erfolgen.

Das "Dekret Minikodex" soll ein einfach zu handhabendes Hilfsmittel sein, das in Anlehnung an den Brandschutzkodex, jedoch mit zahlreichen Vereinfachungen, ausgearbeitet wurde und somit Sprache, Definitionen und Ansätze desselben aufgreift.

Weitere Hinweise sind im Rundschreiben des Innenministeriums vom 8. November 2021 DCPREV U.0016700 enthalten.

Das Dekret kann unter den folgenden Link heruntergeladen werden:

https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2021/10/29/21A06349/sg

Das Rundschreiben ist dieser News beigefügt.

IB