Beiträge und Finanzierungen an die Freiwilligen Feuerwehren und ihre Verbände
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Agentur für Bevölkerungsschutz ist ermächtigt, folgende Beiträge, Zuschüsse und Finanzierungen gewähren:
- für die Anschaffung und die außerordentliche Instandhaltung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren und für die Gefahrgutausrüstungen und die Sonderausrüstungen der einzelnen Bezirksstützpunkte;
- für die ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren, der Bezirksverbände, der Landesfeuerwehrschule und der Genossenschaften mit beschränkter Haftung der Freiwilligen Feuerwehren;
- für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte der Bezirksverbände und der einzelnen Freiwilligen Feuerwehren.
Alle Anträge werden über den Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols bei der Agentur für Bevölkerungsschutz eingereicht.
Die Investition darf, auch nur zum Teil, in der Regel erst erfolgen, nachdem der Antrag bei der Agentur für Bevölkerungsschutz eingereicht worden ist. In begründeten Fällen kann diese Investition getätigt werden, nachdem zuvor bei einer anderen öffentlichen Körperschaft angesucht worden ist.
Der genaue Ablauf für den Antrag und die dazu notwendigen Unterlagen sind in den Kriterien beschrieben.
Im Allgemeinen sind im Antrag die Daten des Antragsstellers und der vertretenen Institution, eine Beschreibung des Vorhabens und eine Kostenangabe enthalten.
Die ONLUS-Organisationen und die im Landesverzeichnis eingetragenen ehrenamtlichen Organisationen sind von der Stempelsteuer befreit.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Modalitäten und Kriterien - Gewährung von Beiträgen an Freiwillige Feuerwehren und ihre Verbände
- Formulare
- Modalitäten und Kriterien [45 KB]
- Formulare
Bezirksfeuerwehrverband - Antrag um Gewährung von Beiträgen
Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen und Finanzierungen gemäß Art. 52 des Landesgesetzes vom 18.12.2002, Nr. 15.
- Formulare
- Antrag - Mod. B 4/2016 [48 KB]
- Antrag - Mod. B 4/2016 - pdf [26 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 - pdf [8 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 - pdf [9 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 [33 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 [35 KB]
- Formulare
Freiwillige Feuerwehr - Antrag um Gewährung von Beiträgen
Gewährung von Beiträgen, Zuschüssen, Finanzierungen gemäß Art. 52 des Landesgesetzes vom 18.12.2002, Nr. 15.
- Formulare
- Antrag - Mod. B 4/2016 [54 KB]
- Antrag - Mod. B 4/2016 - pdf [30 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 - pdf [8 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 - pdf [9 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 [34 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 [37 KB]
- Formulare
Genossenschaft der Südtiroler Feuerwehren - Antrag um Gewährung von Finanzierungen
Gewährung von Finanzierungen gemäß Art. 52 des Landesgesetzes vom 18.12.2002, Nr. 15
- Formulare
- Antrag - Mod. B 4/2016 [37 KB]
- Antrag - Mod. B 4/2016 - pdf [16 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 - pdf [8 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 - pdf [484 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 [30 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 [34 KB]
- Formulare
Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols - Antrag um Gewährung von Finanzierungen
Gewährung von Finanzierungen gemäß Art. 52 des Landesgesetzes vom 18.12.2002, Nr. 15.
- Formulare
- Antrag - Mod. B 4/2016 [37 KB]
- Antrag - Mod. B 4/2016 - pdf [17 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 - pdf [8 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 - pdf [484 KB]
- Erklärung - Mod. E 3/2016 [31 KB]
- Auszahlung - Mod. AZ 3/2016 [34 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 09.05.2017)
Zuständige Einrichtung
Amt für ZivilschutzDrususallee 116, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 60 41 Amt für Zivilschutz - Ufficio protezione civile
Fax: 0471 41 60 59 Amt für Zivilschutz - Ufficio protezione civile
E-Mail: zivilschutz@provinz.bz.it
PEC: zs.pc@pec.prov.bz.it
Website: http://afbs.provinz.bz.it/ Amt für Zivilschutz
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Termine
Es sind keine besonderen Termine zur Einreichen der Anträge vorgesehen.
Das Datum der eingereichten Rechnungen darf nicht mehr als ein Jahr vor dem Einreichdatum des Antrages bei der Agentur liegen.