Zuständigkeit

Die Landesabteilung Wasserschutzbauten ist heute Teil der Südtiroler Agentur für Bevölkerungsschutz. Unter dem Dach der Agentur für Bevölkerungsschutz werden so alle für den Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren relevanten Bereiche zusammengefasst: von der Erfassung der Naturgefahren in Südtirol über Information und Vorbeugung bis hin zum Einsatz im Ernstfall und zum Wiederaufbau. Dem Bereich Wasserschutzbauten fallen dabei umfassende Aufgaben zu, die folgende Aufgabengebiete umfassen:

Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung fallen dabei in die Zuständigkeit dessen, was in Südtirol gern als „die Wildbachverbauung“ bezeichnet wird. Dieser Begriff hat sich zwar eingebürgert, wird dem Auftrag des Bereichs Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung aber nicht gerecht. Schließlich ist die Projektierung und Ausführung von Verbauungsmaßnahmen an Hängen und Wasserläufen nur ein Teil der Arbeit. Zu ihr gehören zudem die Analyse von Gefahrenpotentialen, die Renaturierung von Bächen und Flüssen, Forschung und Entwicklung, Aufwertungsmaßnahmen, Information und Bewussteinsbildung.

Unter dem Dach der Landesabteilung Wasserschutzbauten (zuerst) bzw. der Landesagentur für Bevölkerungsschutz (jetzt) findet sich auch die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes, von Bächen, Flüssen und Seen, von Uferbereichen, Dämmen und Kiesbetten also. Aufgabe dieses Bereiches ist, das öffentliche Wassergut unversehrt zu erhalten, einen optimalen Wasserhaushalt zu sichern, Gefahren für Mensch und Gut abzuwenden und bei Hochwasser (oder anderen Katastrophen) helfend einzugreifen.

Schließlich wacht der Bereich Wildbach der Agentur für Bevölkerungsschutz auch über die Stauanlagen in Südtirol. Dabei geht es darum, Bau und Betrieb größerer Stauanlagen im Land, von Staudämmen und Stauwehren also, zu überwachen. Schließlich sind Stauanlagen ein wirtschaftlich zwar überaus wichtiger, aus Sicht von Ökologie und Zivilschutz aber auch überaus heikler Bereich.