FAQ - Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
- [Covid-19-Impfung - Impfungen für Kinder und Jugendliche]
Meine Tochter/mein Sohn ist zwischen 5 und 11 Jahre alt. Kann sie/er die Auffrisch-Dosis erhalten?
Ja. Die wissenschaftlich-technische Kommission der italienischen Arzneimittelagentur AIFA hat am 5. Dezember 2022 der europäischen Arzneimittelagentur EMA zugestimmt und die Impfung Comirnaty (Original/Omicron BA.4-5, 5/5 Mikrogramm) als Auffrisch-Dosis für die Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren erlaubt.
Aus diesem Grund wird die Empfehlung der Auffrischung für Kinder der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren (einschließlich), die über einen fragilen Gesundheitszustand verfügen, der zu schweren Formen von SARS-CoV-2-Infektionen führen könnte, ausgeweitet (vergl. Rundschreiben Prot. 40319-23/09/2022-DGPRE und Prot. Nr. 49730-09/12/2022-DGPRE).
Durch die Empfehlungen der EMA und der AIFA ist es außerdem möglich, auch Kinder in der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren (einschließlich) auf Wunsch der Eltern oder jener, die die elterliche Verantwortung tragen, dieser Auffrischung zu unterziehen, auch wenn sie nicht über einen fragilen Gesundheitszustand verfügen.
Quelle: Gesundheitsministerium, Datum: 06.02.2023
- [Impfpflicht für über 50-Jährige]
Stimmt es, dass die Verhängung der Strafe für die Nichteinhaltung der Impfplicht bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt worden ist?
Ja. Derzeit sieht der Artikel 7, Absatz 1-bis des Gesetzesdekrets Nr. 162 vom 31. Oktober 2022, eingeführt durch das Umwandlungsgesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2022, die Aussetzung der Tätigkeit und des Verfahrens zur Verhängung der Strafe für die Nichteinhaltung der Impfplicht bis zum 30. Juni 2023 vor.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 13.01.2023
- [Gesundheit, Prävention und Behandlung]
Wann und wo müssen Masken getragen werden?
Bis zum 30.04.2023 bleiben die nachfolgenden Bestimmungen in Kraft:
- Die Pflicht, einen Mund- und Nasenschutz zu verwenden für Angestellte, Patientinnen und Patienten sowie Besucher/innen der Gesundheits- und soziosanitären Einrichtungen und Pflegeheime, inklusive Wohn- und Langzeitpflegeheime, Seniorenheime, Hospize, Reha-Einrichtungen, Hausarztpraxen und Ambulatorien, Heime für pflegebedürftige nicht-selbstständige Persone und allgemeine Einrichtungen, die im Art. 44 des DM vom 12.01.2017 genannt sind.
Folgende Personen müssen keinen Mund- und Nasenschutz tragen:
- Kinder unter 6 Jahren;
- Menschen mit Erkrankungen oder Einschränkungen, denen es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen; Menschen, die mit einer Person mit Einschränkungen kommunizieren müssen und dies nicht mit Maske durchführen können.
Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 02.01.2023
- [Isolation und Selbstüberwachung]
Wie lauten die aktuellen Bestimmungen über die Dauer der Isolation bei positiv getesteten Personen?
Das Rundschreiben Nr. 51961 vom 31. Dezember 2022 des Gesundheitsministeriums legt fest, dass Personen, die mittels Antigen- oder PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, folgenden Bestimmungen zur Isolation unterliegen:
- Wer asymptomatisch ist oder jedenfalls seit mindestens 2 Tagen keine Symptome mehr aufweist, kann die Isolation 5 Tage nach dem ersten positiven Test oder nach dem Auftauchen der Symptome beenden, ohne einen weiteren Antigen- oder PCR-Test durchführen zu müssen;
- Wer nie Symptome hatte, kann die Isolation auch vor Ablauf der 5 Tage beenden, wenn ein bei einer Apotheke oder Gesundheitseinrichtung durchgeführter Antigen- oder PCR-Test negativ ist;
- Für immunsupprimierte, positiv getestete Personen endet die Isolation nach mindestens 5 Tagen, falls sie einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können;
- Für Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, endet die Isolation, wenn sie seit mindestens 2 Tagen symptomfrei sind und einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können;
- Wer in den 7 Tagen vor einem positiven Test aus der Volksrepublik China einreist, kann die Isolation frühestens 5 Tage nach dem positiven Test beenden, vorausgesetzt, es sind seit mindestens 2 Tagen keine Symptome aufgetreten und der Antigen- oder PCR-Test ist negativ.
Nach Beendigung der Isolation ist das Tragen einer FFP2-Maske bis zum zehnten Tag nach Auftreten der Symptome oder nach dem ersten positiven Test (bei Fehlen von Symptomen) Pflicht und es ist in jedem Fall angeraten, gefährdete Personen und/oder Menschenansammlungen zu vermeiden.
Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.01.2023
- [Isolation und Selbstüberwachung]
Welche Regeln in Bezug auf Isolation und Selbstüberwachung für enge Kontakte sind seit dem 30. Dezember 2022 in Kraft (DL Nr. 199 vom 30. Dezember 2022)?
Wer als enger Kontakt zu positiv getesteten Personen gilt, muss sich in Selbstüberwachung begeben. In dieser Zeit müssen die Atemwege in geschlossenen Räumen und bei Menschenansammlungen bis zum 5. Tag nach dem letzten engen Kontakt geschützt werden, z.B. durch eine FFP2-Maske. Wenn während der Selbstüberwachung Symptome auftreten, ist ein sofortiger Antigen- oder PCR-Test empfohlen. Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, müssen sich bis zum 5. Tag nach einem engen Kontakt mit einem bestätigten Fall täglich einem Antigen- oder PCR-Test unterziehen.
Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.01.2023
- [Covid-19-Impfung - Impfungen für Kinder und Jugendliche]
Ist es möglich, Babys und Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis zu 4 Jahren impfen zu lassen?
Ja. Es können alle Babys und Kleinkinder dieser Altersphase geimpft werden, allerdings ist die Impfung besonders für jene wichtig, die einen fragilen Gesundheitszustand haben (Risikopersonen mit bestimmten Pathologien wie z.B. Herzinsuffizienz, Diabetes, Mukoviszidose, aber auch Frühgeborene unter 2 Jahren oder Kinder mit Down-Syndrom).
Die Impfung wird in 3 Dosen verabreicht: Die zweite Dosis erfolgt 3 Wochen nach der verabreichten Erstdosis, mindestens 8 Wochen danach erfolgt die 3. Dosis.
Die Termine können ab dem 23. Dezember 2022 (nachmittags) online unter https://sanibook.sabes.it/ vorgemerkt werden oder unter der Telefonnummer 0471/0472/0473/0474/100100.
Alle Impftermine sind auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter folgendem Link ersichtlich: https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 23.12.2022
- [Covid-19-Impfung - Auffrisch-Impfung]
Wer sollte die 3. Auffrischimpfung („5. Dosis“) machen?
Die dritte Auffrischimpfung wird allen Personen über 80 Jahren sowie besonders gefährdeten Personen – wie etwa chronisch Kranke – ab 12 Jahren von Experten mit Nachdruck empfohlen. Die fünfte Dosis (dritte Auffrischimpfung) kann auch von Personen über 60 Jahren in Anspruch genommen werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 15.11.2022
- [Covid-19-Impfung - Auffrisch-Impfung]
Wie lange muss die dritte Auffrischung oder Infektion zurückliegen?
Seit der letzten Impfung oder einer nachgewiesenen Infektion müssen 120 Tage vergangen sein.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 21.10.2022
- [Covid-19-Impfung - Auffrisch-Impfung]
Wo kann die dritte Auffrischung gemacht werden?
Die dritte Auffrischimpfung wird – so wie die anderen Coronaschutz-Impfungen auch – in den Impfzentren des Südtiroler Sanitätsbetriebes verabreicht. (Vormerkung unter https://sanibook.sabes.it/ oder telefonisch Mo. – Fr. von 8:00 bis 16:00 Uhr über die Einheitliche Landesvormerkstelle, Tel. 0471 100100), sowie bei den an der Impfkampagne teilnehmenden Ärzten/Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Apotheken.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 21.10.2022
- [Covid-19-Impfung - Auffrisch-Impfung]
Wem wird die Impfung jetzt dringend empfohlen?
- Allen über 60 Jahre, die die 1. oder 2. Auffrisch-Impfung noch nicht erhalten haben
- Allen über 12 Jahre, mit Vorerkrankungen oder erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, die die 1. oder 2. Auffrisch-Impfung noch nicht erhalten haben
- Den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Personal der Seniorenwohnheime
- Dem Gesundheitspersonal
- Den Schwangeren
Auch ist die Impfung mit den angepassten Impfstoffen für alle Personen über 12 Jahre möglich, die die 1. oder 2. Auffrisch-Impfung noch nicht erhalten haben.
In den Impfzentren können Impftermine vorgemerkt werden, und zwar online unter https://sanibook.sabes.it/.
Alle Impftermine sind auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter folgendem Link ersichtlich: https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine.Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 22.09.2022