Gastronomie

Es gelten die folgenden Bestimmungen:

Gastronomie und Beherbergungsbetriebe | Normal

Gastronomie und Beherbergungsbetriebe


Der Verzehr von Speisen und Getränken in Innenräumen sowohl am Tisch sitzend als auch an der Theke ist nur mit der 3G-Bescheinigung (Green Pass) gestattet.

Auch für den Zugang zu den Kantinen (Mensen) und den durchgehenden Cateringdiensten ist der Green Pass (3G-Bescheinigung) erforderlich ist.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Verordnungen des Landeshauptmannes finden unter "Dokumente zum Herunterladen".
Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Funktionsbereich Tourismus.

Schutz- und Skihütten | Normal

Schutz- und Skihütten

Es gelten hier auch die Regeln für die Beherberungsbetriebe und für die Gastronomie.