Kindergärten | Erforderlich

Kindergärten

Weiterführende Infos finden Sie auf der Webseite der Kindergärten in Südtirol.

Kindergärten, Schulen und Universitäten | Normal

Kindergärten, Schulen und Universitäten

Das pädagogische Personal und das gleichgestellte Personal an den Schulen, welches in direktem Kontakt mit Schülerinnen und Schülern ist, muss über den Super Green Pass verfügen. Für das restliche Personal (z.B. Verwaltungs- und Hilfspersonal, freigestelltes Personal) gilt für den Zutritt zum Arbeitsplatz als Voraussetzung für die Ausübung der Arbeitstätigkeit am Dienstsitz die Einhaltung der 3G-Regel.

Für die Schüler und Schülerinnen gilt diese Verpflichtung nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zur deutschsprachigen Bildung oder bei den Covid-Verordnungen und Mitteilungen im Download-Bereich.

Universitäten | Erforderlich

Universitäten

Sie finden alle aktuellen Informationen auf der Covid-19-Webseite der unibz.