Öffentlicher Personennahverkehr | Normal

Öffentlicher Personennahverkehr

In folgenden Verkehrsmitteln ist bis zum 30. September 2022 das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht:

  • in Flugzeugen für den Personentransport;
  • in Schiffen und Fähren auf überregionalen Routen;
  • in Personenzügen auf überregionalen Routen, in den Intercitys, Nacht-Intercitys und Hochgeschwindigkeitszügen;
  • in überregionalen Autobussen;
  • in Reisebussen;
  • in öffentlichen lokalen oder regionalen Transportmitteln;
  • in Schultransportmitteln für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschulen;

Von der Maskenpflicht befreit sind:

  1. Kinder unter 6 Jahren;
  2. Personen, welche aufgrund ihrer Invalidität oder Erkrankung keine Maske tragen können;
  3. Werktätige oder Personen, welche eine Person mit Behinderung betreuen und aufgrund dieser Tätigkeit keine Maske tragen können (z.B. wer mit gehörlosen Personen arbeitet).

Die Eigentümer und Betreiber von Personenbeförderungsunternehmen sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, die Einhaltung der Maskenpflicht zu überprüfen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Mobilität.