
Aufstiegsanlagen (Seilbahnen und Skilifte)
Allgemeine Regeln für Aufstiegsanlagen
Für alle Aufstiegsanlagen gelten die gesamtstaatlichen Richtlinien.
Seit dem 1. April 2022 braucht es keinen Green Pass für die Benützung der Aufstiegsanlagen, allerdings ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Erlaubt ist eine Förderkapazität von 100 Prozent.
Mehr Informationen
Genauere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Download-Bereich.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Mobilität.