Regeln zum Schutz vor Covid-19
Jeder von uns trägt persönlich Verantwortung, dass durch die Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen eine weitere Ausbreitung von Covid-19 verhindert wird. Befolgen Sie deshalb die folgenden Bestimmungen.
Allgemeine Regeln

Eigenverantwortung
Eigenverantwortung ist nach wie vor gefragt. Bitte befolgen Sie weiterhin die empfohlenen Schutzmaßnahmen.

Hygiene
Waschen Sie sich regelmäßig gründlich die Hände mit Seife, insbesondere, wenn Sie nach Hause kommen, und lüften Sie mehrmals täglich für einige Minuten die Räume am besten mit weit geöffneten Fenstern und Durchzug, um eine angemessene Belüftung der Räume zu gewährleisten.
Spezifische Regeln zu Erziehung und Bildung

Kindergärten, Schulen und Universitäten
Für das Personal gelten die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen, unter anderem auch die Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler müssen bis zum Ende des Schuljahres ebenso eine Maske tragen.
Spezifische Regeln zu Mobilität
Spezifische Regeln für die Wirtschaft

Gastronomie und Beherbergungsbetriebe
Es gibt derzeit keine Einschränkungen.

Handwerk, Industrie, Bauwesen und Handel
Es gibt derzeit keine Einschränkungen.
Für das Personal gelten die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen.

Dienstleistungen
Es gibt derzeit keine Einschränkungen.
Für das Personal gelten die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen.
Spezifische Regeln für Familie und Gemeinschaft

Kinderbetreuung
Für das Personal gelten die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen.

Theater, Kinos, Konzertsäle, Diskos, Veranstaltungen
Es gilt FFP2-Masken-Pflicht.
Spezifische Regeln zu Kunst, Sport und Unterhaltung

Sportanlagen, Hallenbäder, Wellnessanlagen
Es gibt derzeit keine Einschränkungen.

Training und Sport
Für die Ausübung gibt es derzeit keine Einschränkungen. Für sportliche Veranstaltungen und Wettkämpfe in geschlossenen Räumen gilt FFP2-Maskenpflicht.

Kultur und Weiterbildung
Es gibt derzeit keine Einschränkungen.

Musikkapellen und Chöre
Es gibt derzeit keine Einschränkungen.