Sportanlagen, Hallenbäder, Wellnessanlagen | Normal

Sportanlagen, Hallenbäder, Wellnessanlagen

Der Zugang zu Schwimmbädern, Schwimmzentren, Fitnesszentren, Turnhallen oder wie auch immer bezeichneten Sporteinrichtungen sowie zu Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen ist nur nach Vorweisen der 2G-Bescheinigung (Super Green Pass) möglich. Das gilt auch für die Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben.

Für die Benutzung von Umkleideräumen und Duschen innerhalb dieser Einrichtungen ist ebenso der Super Green Pass erforderlich.

Der Zugang zu Thermalanlagen im Innen- und Außenbereich ist ohne Green Pass erlaubt.

 

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