
Theater, Kinos, Konzertsäle, Diskos, Veranstaltungen
Theater, Konzerte und Kinos
Die Teilnahme des Publikums an Aufführungen in geschlossenen Räumen von Theatern, Konzertsälen, Kinos oder an anderen öffentlich zugänglichen Orten ist nur mit der 2G-Bescheinigung (Super Green Pass) möglich.
Im Freien braucht man lediglich den Green Pass (3G).
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Die maximal zugelassene Besetzung ist wieder erlaubt.
Veranstaltungen und Feste
Der Besuch von Veranstaltungen wie z.B. von Festen oder Empfängen ist im Freien ohne Covid-19-Zertifikat erlaubt; für Innenräume braucht man nach wie vor den Super Green Pass und eine FFP2-Maske.
Die Teilnahme an zivilen und religiösen Zeremonien ist ohne Covid-19-Zertifikat möglich.
Feste im Anschluss an zivile oder religiöse Zeremonien wie z.B. Hochzeitsfeiern, die in Innenräumen stattfinden, sind nur mit Super Green Pass gestattet.
Der Zugang zu Messen ist frei – im Freien und in geschlossenen Räumen. Die eventuelle Verabreichung von Speisen und Getränken erfolgt unter Einhaltung der Regeln im Gastronomiebereich.
Diskotheken und Tanzlokale
Der Zutritt zu Diskotheken, Tanzlokalen und ähnlichen Lokalen ist nur mit 2G-Bescheinigung (Super Green Pass) möglich. Während des Tanzens kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
Spielhallen, Wett- und Bingosäle
Für Spielhallen, Wett- und Bingosälen braucht es den Super Green Pass.
Themen- und Vergnügungsparks
Der Zugang zu Themen- und Vergnügungsparks ist frei.
Tagungen und Kongresse
Für Kongresse und Tagungen muss man – sei es im Innen- als auch im Außenbereich – im Besitz des Super Green Passes sein. Zudem ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.