Flugverkehr und Schifffahrt

Flugverbot
Es ist in Südtirol verboten in sensiblen Zonen mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen zu starten, zu landen und sie in einer Flughöhe von weniger als 500 Metern zu überfliegen.
Fluss- und Seeschifffahrt
Ermächtigungen für Unternehmen, die Rafting auf den dafür zugelassenen Wasserläufen betreiben oder Segeln auf dem Kalterersee anbieten
Flughafen
Der Flughafen Bozen wird von der ABD Airport AG betrieben, die seit dem 16. September 2019 im Besitz der ABD Holding GmbH ist.
Verwaltungsamt Mobilität
39100 Bozen, Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3
Telefon: +39 0471 41 46 60
E-Mail: verwaltung.mobilitaet@provinz.bz.it
PEC: verwaltung.amministrazione.mob@pec.prov.bz.it
Öffnungszeiten
Landhaus 3B, Bozen, Silvius Magnago-Platz 3
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00, 14.00 - 17.30 Uhr