Fahrkostenbeiträge
Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr (effektiv gefahrene Tage innerhalb eines Kalenderjahres) vom üblichen Aufenthaltsort in einem Staat der Europäischen Union oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Arbeitsplatz in der Provinz Bozen pendeln müssen oder vom üblichen Aufenthaltsort in der Provinz Bozen zum Arbeitsplatz in einem Staat der Europäischen Union oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft pendeln müssen und eine Strecke von mehr als 18 Kilometern zurückgelegen müssen, auf welcher keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren.
Die Beitragsgesuche für das Jahr 2022 können ausschließlich zwischen 30. Jänner 2023 und 31. März 2023 eingereicht werden.
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Pendlergeld: Anträge bis 31. März einreichen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die für den Weg zum Arbeitsplatz keine oder sehr ungünstige Bus- und Bahnverbindungen haben, können ab 30. Jänner einen Zuschuss für die Fahrtkosten beantragen.
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Fahrtkostenbeitrag: Ansuchen ab 1. Juni möglich
Für die Fahrkostenbeiträge läuft die Überarbeitung des digitalen Systems. Damit Bezugsberechtigte nicht länger aufs Pendlergeld 2021 warten müssten, sei nun der Online-Dienst geöffnet, so Alfreider.
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39100 Bolzano, Palazzo 3b, Piazza Silvius Magnago 3
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E-Mail: ContributiPendolari@provincia.bz.it
PEC: pendler.pendolari@pec.prov.bz.it
Öffnungszeiten
Landhaus 3B, Bozen, Silvius Magnago-Platz 3
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00, 14.00 - 17.30 Uhr