Führerscheine und berufliche Qualifikationen


Schalter Führerscheine
Erlangung oder Umschreibung von Führerscheinen werden beim Schalterdienst beantragt.

Führerscheinverlängerung
Mindestens alle 10 Jahre, je nach Art des Führerscheins und Alter des Inhabers

Führerscheinrevision
Ärztliche Revision über die psychophysische Eignung oder technische Revision des Führerscheines bei Erschöpfung der Führerscheinpunkte

Berufliche Qualifikationen
Fahrschullehrer, Fachliche Eignung für den Personenverkehr und den Gütertransport, Gefahrgutbeauftragter, Seilbahnbediensteter
Änderung Wohnsitz
Die Wohnsitzangabe des Inhabers ist in den neuen Führerscheinen nicht mehr notwendig. Mit dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 2 vom 16. Jänner 2013 wurde der Artikel 116, Absatz 13 der Straßenverkehrsordnung dementsprechend abgeändert.
Dies hat nun zur Folge, dass auch jenen Inhabern, die noch vor Inkrafttreten des oben angeführten Gesetzes den Führerschein erhalten haben, im Falle einer Änderung des Wohnsitzes oder Domizils der Aufkleber für die Richtigstellung der Adresse auf dem Führerschein nicht mehr zugestellt wird.
Führerscheinamt
Ri-Bo Center, Rittner Straße 12
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 41 3540 oder 3541
E-Mail: fuehrerscheine.patenti@provinz.bz.it
PEC: fuehrerscheine.patenti@pec.prov.bz.it
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Schalterdienst Führerscheine
Rittner Straße 12 (bei der Talstation der Rittner Bahn),
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 41 35 20 / 35 21
E-Mail: schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr