Führerscheinverlängerung

Voraussetzungen und Pflichten

Die Verlängerung ist alle 10 Jahre für die Klassen A und B fällig.

Für die gleichen Klassen ist die Verlängerung alle 5 Jahre fällig, wenn der Inhaber über 50 Jahre alt ist, und alle 3 Jahre bei über 70-Jährigen.

Für Versehrte und Körperbehinderte ist die Verlängerung alle 5 Jahre oder öfter fällig. Hierzu ist die Vorstellung bei der örtlichen Ärztekommission in Bozen, Galileistraße 10H, erforderlich (Vormerkungen am Schalter der Führerscheinkommission: Montag, Mittwoch, Freitag von 08:30 bis 11:30, Dienstag von 08:30 bis 13:00, Donnerstag von 08:30 bis 11:30, Telefon: 0471 909226 oder  E-Mail: fuehrerscheinkommission.bz@sabes.it). Weitere Infos unter fuehrerscheinkommission.sabes.it(Externer Link)

Altersabhängige Gültigkeit der Führerscheine


Alter
Erneuerung -50+50+60+65+70+80
sc = Ärztekommission
*= gleiche Gültigkeit der Führerscheinkategorie
A 10 5 5 5 3 2
B 10 5 5 5 3 2
C 5 5 5 sc sc sc
D 5 5 sc - - -
E * * * * * *
As, Bs, Cs sc sc sc sc sc sc

Führerscheinamt

Ri-Bo Center, Rittner Straße 12
39100 Bozen
Tel.: +39 0471 41 3540 oder 3541
E-Mail: fuehrerscheine.patenti@provinz.bz.it
PEC: fuehrerscheine.patenti@pec.prov.bz.it

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr

      Schalterdienst Führerscheine

      Rittner Straße 12 (bei der Talstation der Rittner Bahn),
      39100 Bozen
      Tel.: +39 0471 41 35 20 / 35 21
      E-Mail: schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it

      Öffnungszeiten
      Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag  8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
      Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr