Transport

Zum gewerblichen Transport zählen der gewerbliche Güterkraftverkehr und der gewerbliche Personenverkehr. Es handelt sich dabei um die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern oder Personen, welche von Güterkraftverkehrsunternehmen bzw. von Personenbeförderungsunternehmen durchgeführt wird.
Der gewerbliche Transport kann über die Straße, die Schiene, über den Seeweg oder den Luftweg erfolgen. Häufig werden für den Transport von Waren und Personen zwei oder mehrere Transportmittel verwendet. Dies fällt unter den Begriff des kombinierten bzw. intermodalen Verkehrs. Beim kombinierten Verkehr wird der überwiegende Teil der zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn, mit Luftfahrt oder mit der Binnen- und Seeschifffahrt bewältigt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegt. Der gewerbliche Transport über den Seeweg spielt in Südtirol eine untergeordnete Rolle.
Verschiedene Berufe hängen mit diesen Tätigkeiten zusammen.

Gewerblicher Güterkraftverkehr
Das Güterkraftverkehrsunternehmen befördert Güter im Auftrag eines Dritten.

Mietbusunternehmen
Die EU-Verordnungen 1071 und 1072/2009 regeln die Tätigkeit des Mietbusunternehmens.


Luft- und Schifffahrt
Hubschraubern befördern in Südtirol Personen und Güter, Boote und Flugzeuge nur Personen


Bescheinigung ATP
Das ATP-Übereinkommen gilt für die Beförderung leichtverderblicher Lebensmittel.

Verkehrsbegrenzungen
LKW über 7,5 Tonnen dürfen an gewissen Tagen nicht in übergemeindlichen Straßen verkehren.

Kombinierter Verkehr
Begleiteter und unbegleiteter Schienengüterverkehr auf der Südtiroler Strecke des Brennerkorridors werden gefördert.

Berufe im Verkehrswesen
Berufskraftfahrer, Verkehrsleiter, Gefahrgutfahrer und -beauftragter, Fahrlehrer, Seilbahntechniker