Landesmobilitätsplan für nachhaltige Mobilität und Logistik

Planungsinstrument für den öffentlichen Personenverkehr
Für die Erstellung eines Landesmobilitätsplan für nachhaltige Mobilität und Logistik wurde eine Umfrage gestartet: 2030.suedtirolmobil.info
Der geltende Landesmobilitätsplan, welcher von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 20 vom 9. Jänner 2018 genehmigt wurde, ist das grundlegende Planungsinstrument für die Entwicklung des gesamten öffentlichen Verkehrs in Südtirol bis zum Jahr 2027.
In den vergangenen zwei Jahren hat sich der rechtliche Rahmen für die Planung und Programmierung der Mobilität und Logistik sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene stark verändert. Um die Bedingung zu erfüllen, Zugang zu EU-Mitteln aus dem EFRE, dem ESF und dem FSC zu erhalten, muss der aktuelle Mobilitätsplan des Landes zu einem "Landesmobilitätsplan für nachhaltige Mobilität und Logistik" weiterentwickelt werden.
Ein in diesem Sinne erweiterter Plan legt die Architektur der Infrastrukturen, der Dienstleistungen und der Unterstützungs- und Orientierungsmaßnahmen für die Mobilität von Personen und den Güterverkehr fest, um die auf europäischer Ebene festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Der Plan soll auch Südtirols Rolle als Knotenpunkt im CORE-Netzsystem stärken und die interne Mobilität und den Austausch mit den benachbarten italienischen und europäischen Regionen verbessern; mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen insbesondere in den unter den Aspekten der Siedlungsstruktur, Umwelt und der Landschaft besonders gefährdeten Gebieten zu reduzieren.
In dieser Vision sollten die Nutzung neuer Energieträger zur Sicherung der ökologischen Wende der Mobilität und technologische Innovationen in den Bereichen Verkehrsmanagement (ITS), Infomobilität und "Mobility as a Service" (MaaS) eine strategische Rolle spielen.
Unter Einbindung von Fachabteilungen, Stakeholdern und der Bevölkerung wird der Landesmobilitätsplan im Jahr 2022 neu geschrieben.
Laden Sie hier den Landesmobilitätsplan aus dem Jahr 2018 herunter:
Landesmobilitätsplan: 154 Rückmeldungen eingegangen
Bis Mitte September konnten Stellungnahmen zum Landesmobilitätsplan eingereicht werden: Nun werden diese überprüft und in den Entwurf eingearbeitet.
Der Gemeindenverband, die Bezirksgemeinschaften, zahlreiche Gemeinden, Tourismusorganisationen, Konzessionäre und mehrere Einzelpersonen haben zum Entwurf des Landesmobilitätsplans Stellung genommen. Im Landesamt für Personenverkehr sind insgesamt 154 Meldungen eingegangen. "Wir freuen uns, dass sich viele unserer Partner und Interessierte mit dem Entwurf auseinandergesetzt und Vorschläge eingebracht haben", sagt Mobilitätslandesrat Florian Mussner, "jetzt liegt es an unseren Ämtern, die eingegangenen Ideen zu analysieren, die Vorschläge konstruktiv in den Entwurf zu integrieren und dieses wichtige Planungsinstrument somit weiter zu verbessern."
Anregungen werden begutachtet
Die Landesregierung hatte den Entwurf des Landesmobilitätsplans am 9. Mai 2017 genehmigt. Bis Mitte September konnten Institutionen oder Interessierte eventuelle Anregungen, Anmerkungen oder Änderungsvorschläge im Landesamt für Personenverkehr einreichen. Nun werden die Rückmeldungen von den zuständigen Ämtern begutachtet und bewertet. Der endgültige Entwurf wird dann nochmals der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. "Von den 154 Rückmeldungen stammen insgesamt 90 von Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und dem Gemeindenverband, 15 von Tourismusvereinen, vier von Konzessionären, 21 von Einzelpersonen und 17 von anderen Kategorien, einzelne Stellungnahmen sind verspätet eingelangt", erklärt Günther Burger, Direktor der Landesabteilung Mobilität.
Wichtiges Planungsinstrument für die Öffis
Der Landesmobilitätsplan beinhaltet die strategischen Ziele und Qualitätskriterien für den öffentlichen Personenverkehr und stellt gemäß Landesgesetz Nr. 15 aus dem Jahr 2015 das integrierte Planungs- und Programmierungssystem der Personenverkehrsdienste und der notwendigen Infrastrukturnetze dar. Er definiert die Einzugsgebiete und bildet die Grundlage für die künftige Ausschreibung der öffentlichen Busverkehrsdienste. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Landesmobilitätsplans ist die Organisation und Finanzierung der außerstädtischen Buslinien, die diesbezüglich in verschiedene Kategorien unterteilt werden.
SAN