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Führerscheine und Fahrbefähigungen in der Zeit mit Ausgangsbeschränkungen

Das Amt für Führerscheine hat einige der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt:

FRAGE

ANTWORT

Mein italienischer Führerschein verfällt am 05.04.2020. Was muss ich tun?

Im Moment nichts.
Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17. März 2020 sieht vor, dass die Gültigkeit aller ab 31. Jänner 2020 verfallenen Führerscheine bis 31.08.2020 verlängert wird. Spätestens dann: Visite für Erneuerung des Führerscheines.

Meine Visite für die Erneuerung des italienischen Führerscheines wurde abgesagt, darf ich weiterhin fahren?

Ja.
Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17. März 2020 sieht vor, dass die Gültigkeit aller ab 31. Jänner 2020 verfallenen Führerscheine bis 31.08.2020 verlängert wird.

Ich bin Inhaber eines am 20.03.2020 verfallenen slowakischen Führerscheines und habe den Wohnsitz nach Italien verlegt. Darf ich in Italien damit lenken?

Ja.
Die Verlängerung der Gültigkeit bis 31.08.2020 gilt auch für den von einem anderen Staat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellten und ab 31.01.2020 verfallenen Führerschein, wenn der Inhaber den Hauptwohnsitz nach Italien verlegt hat.

Wenn mein Führerschein verfallen ist, muss ich dann noch mal eine Prüfung ablegen?

Gemäß Straßenverkehrsordnung kann das Führerscheinamt die technische Revisionsprüfung (Theorie- und Fahrprüfung) anordnen, wenn der Führerschein bereits länger als drei Jahre verfallen ist.

Mein Führerschein ist vor dem 31.01.2020 verfallen und habe mich rechtzeitig bei der Ärztekommission für Führerscheine vorgemerkt. Nach Anfrage habe ich eine bis zum 23.03.2020 (= Tag der Visite) provisorische Fahrerlaubnis erhalten, aber der Termin wurde abgesagt. Darf ich mit der provisorischen Fahrerlaubnis lenken? Wie erhalte ich den nächsten Termin bei der Ärztekommission?

Ja.
Sie dürfen lenken, da die Gültigkeit der provisorischen Fahrerlaubnis bis zum 30.06.2020 automatisch verlängert worden ist. Außerdem werden Sie für einen neuen Termin von der Vormerkungsstelle der Ärztekommission für Führerscheine kontaktiert.

Ist mein bis 25.02.2020 gültiger Fahrübungsschein (foglio rosa) tatsächlich verfallen?

Nein.
Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17.03.2020 sieht vor, dass alle Fahrübungsscheine, welche im Zeitraum zwischen dem 01. Februar und dem 30. April 2020 verfallen, automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden.

Der Prüfungstermin wurde abgesagt, wann kann ich die Prüfung ablegen?

Das Führerscheinamt wird ihnen bzw. der Fahrschule schriftlich den neuen Prüfungstermin mitteilen.

Wie lange ist mein ärztliches Zeugnis gültig?

Das ärztliche Zeugnis des Amtsarztes hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum, jenes der Ärztekommission hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17.03.2020 hat die Gültigkeit der ärztlichen Zeugnisse für die Erlangung des Führerscheines, welche im Zeitraum zwischen dem 31.01 und dem 30. 04.2020 verfallen, bis 15.06.2020 verlängert.

Ich kann die Ärztekommission telefonisch nicht erreichen. Ist mein Termin im April noch aufrecht?

Sie werden von der Vormerkungsstelle der Ärztekommission für Führerscheine rechtzeitig kontaktiert, falls der Termin verschoben wird.

Nach dem Ablauf meines zweijährigen Wohnsitzes in Italien, soll ich den Antrag für die Umschreibung meines unbefristeten EG-Führerscheines stellen, aber der Schalterdienst Mobilität ist zurzeit geschlossen. Darf ich noch damit fahren?

Ja.
Das Gesetzesdekretes Nr. 18 vom 17.03.2020 sieht vor, dass, wenn der Frist des zweijährigen Wohnsitzes in Italien im  Zeitraum zwischen 23.02.2020 und 15.04.2020  abläuft, der Termin für die Stellung des Führerscheinumschreibungsantrages  bis zum 15.06.2020 verlängert wird.

Ab wann kann ich einen Antrag beim Schalterdienst Mobilität in Bozen, Rittner Straße Nr. 12, stellen?

Die Schließung des Schalterdienstes ist zurzeit bis 13.04.2020 vorgesehen. Die BürgerInnen werden von einer weiteren Verlängerung dieses Termins umgehend informiert.

Ich bin Inhaber eines italienischen Führerscheines mit einem am 24. Februar 2020 verfallenen Cod. 95 (Fahrerqualifizierungsnachweis für Waren- und/oder Personentransport). Darf ich meine Tätigkeit als LKW-Fahrer bzw. Busfahrer in Italien weiterführen?

Ja.
Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17.02.2020 hat die Gültigkeit der ab 23. Februar und bis 29. Juni 2020 verfallenen italienischen Fahrerqualifizierungsnachweise (FQN) bis 30.06.2020 verlängert.

Ich bin Taxifahrer und meine Berufsbefähigungsbescheinigung (BBB) ist am 01. Februar 2020 verfallen. Was soll ich tun?

Im Moment nichts.
Das Gesetzesdekretes Nr. 18 vom 17. März 2020 sieht vor, dass alle BBB welche im Zeitraum zwischen dem 31. Jänner und dem 15. April 2020 verfallen, automatisch bis zum 15. Juni 2020 verlängert werden. Spätestens dann: Visite für die Erneuerung.

Was ist für die fällig werdenden ADR-Fahrbescheinigung vorgesehen?

Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17. März 2020 hat die Gültigkeit der ab 23.Februar und bis 29.Juni 2020 verfallenen italienischen ADR-Fahrbescheinigungen bis 30.06.2020 verlängert.

emes