Die Gültigkeit der Personalausweise, die nach dem 31. Jänner 2020 verfallen sind
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Aufschub bis zum 30. April 2021
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Alle Bescheinigungen, Genehmigungen, Konzessionen, Erlaubnisse und namentlichen Befähigungen, …(omissis)…die zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem erklärten Ende des COVID-19-Notstandes verfallen.
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Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen. Wird auf alle Bescheinigungen, Genehmigungen, Konzessionen, Erlaubnisse und namentlichen Befähigungen angewandt, die zwischen dem 1. August 2020 und dem 4. Dezember 2020, Datum, an dem das Gesetz vom 27. November 2020, Nr. 159, in Kraft getreten ist, sofern diese nicht bereits erneuert wurden.
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Führerscheine, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 verfallen wären
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Verlängerung der Gültigkeit um sieben Monate
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Italienische Führerscheine, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 29. April 2021 verfallen.
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Verlängerung bis 30 April 2021, solange deren Eigentümer in Italien unterwegs sind.
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Führerscheine eines anderen Mitgliedstaates, die eine Fälligkeit zwischen 1. Februar 2020 und dem 31, August 2020 haben, im ganzen Territorium der EU, inkl. Italien.
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Verlängerung der Gültigkeit um sieben Monate (außer in jenen Staaten, die diese Regelung nicht anwenden)
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In Italien, die Gültigkeit der in Italien ausgestellten Führerscheine, die zwischen dem 31. Jänner 2020 und 29. April 2021 verfallen
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Verlängerung der Gültigkeit bis zum 30. April 2021
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Italienische Führerscheine, die eine Fälligkeit zwischen 1. Februar 2020 und dem 31, August 2020 haben,
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Sind in den anderen Mitgliedstaaten der EU für sieben Monate nach ihrer Fälligkeit gültig.
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Die Termine der Führerscheinrevisionen zwischen dem 23. Februar 2020 und dem 15. Mai 2020 angesetzt waren
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Sind aufgehoben
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Der Termin der Theorieprüfung im Sinne des Art. 122, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung – ab dem Datum des Antrages auf Erlangung des Führerscheines – falls er in der Zeit zwischen dem 31. Jänner und dem 15. Oktober 2020 verfällt.
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Verlängerung bis zum 13. Jänner 2021
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Die Erlaubnis Fahrübungen im Sinne des Art. 122 der Straßenverkehrsordnung durchzuführen, falls sie in der Zeit zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfällt.
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Ist bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes verlängert, falls sie nicht vorher bereits verlängert wurden. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen.
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Zur Berechnung des Termins von 2 Monaten für den Antrag, die Theorieprüfung auf einer neuen provisorischen Fahrerlaubnis, um Fahrübungen durchführen zu können wird der Zeitraum zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 3. Mai 2021 nicht berücksichtigt
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Die Kandidaten, die darauf Anrecht haben, deren provisorische Fahrerlaubnis (foglio rosa) zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfällt, die bis zum 3. Mai 2021 verlängert wurden, haben ab dem 4. Mai 2021 zwei Monate Zeit die Übertragung der Theorieprüfung zu beantragen.
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FQN (CQC) mit einer Fälligkeit zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 im ganzen Territorium der EU, inkl. Italien, sofern er von einem anderen Mitgliedsstaat erlassen wurde.
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Ist um sieben Monate verlängert.
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FQN (CQC), welche in Italien ausgestellt wurden und zwischen 31. Jänner 2020 und dem 2 Oktober 2020 verfallen sind (gilt nur in Italien).
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Verlängert bis zum 3. Mai 2021
In der restlichen EU gilt die Verlängerung um 7 Monate.
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FQN (CQC), welche in Italien ausgestellt wurden und zwischen 3. Oktober 2020 und dem 31 Dezember 2020 verfallen sind (gilt nur in Italien).
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Ist um sieben Monate verlängert.
Die Gültigkeit dieser Verlängerung gilt in der gesamten EU, inkl. Italien.
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FQN (CQC), welche in Italien ausgestellt wurden und zwischen 1. Jänner und 31 Jänner 2021 verfallen.
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Werden nur für Italien bis zum bis zum 3. Mai 2021 verlängert.
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Alle anderen Fahrerbescheinigungen (KA, KB…), welche zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfallen.
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Ist bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes verlängert, falls sie nicht vorher bereits verlängert wurden. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen.
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Die Bestätigungen, die nach Abschluss der Qualifizierungskurse im Sinne der Verordnung 2003/59/EG ausgestellt wurden und zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfallen.
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Sind bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes verlängert. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen.
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Die Nachweise, die im Sinne des Art. 115, Absatz 2, Buchstabe a), der Straßenverkehrsordnung Fahrern von Sattelzügen und LKW mit einer Gesamtlast von mehr als 30 Tonnen, die über 65 Jahre alt sind ausgestellt wurden und zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfallen.
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Sind bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes verlängert. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen.
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Die Nachweise, die im Sinne des Art. 115, Absatz 2, Buchstabe b), der Straßenverkehrsordnung Fahrern von Sattelzügen und LKW mit einer Gesamtlast von mehr als 30 Tonnen, die über 60 Jahre alt sind ausgestellt wurden und zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfallen.
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Sind bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes verlängert. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen.
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Die ärztlichen Zeugnisse, die von im Art. 119 der Straßenverkehrsordnung genannten Fachleuten ausgestellt wurden, um einem Antrag auf Erlangung eines Führerscheines mit dreimonatiger Gültigkeit (falls sie von einem einzelnen Arzt erlassen wurden) oder halbjährlich (falls sie von einer lokalen Ärztekommission erlassen wurden) und zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfallen.
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Sind bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes verlängert. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen.
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Die provisorische Fahrerlaubnis, die im Sinne des Art. 59 des Gesetzes vom 29. Juni 2010, Nr.120 oder ab 15. September 2020, im Sinne des Art. 126, Absatz 8-bis, der Straßenverkehrsordnung, den Inhabern von Führerscheinen ausgestellt wurden, die sich der örtlichen Ärztekommission stellen müssen, und zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfallen.
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Sind bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes verlängert. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen.
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Die Prüfungen für die Erneuerung des FQN (CQC), die zwischen 23. Februar 2020 und dem 15. Mai 2020 angesetzt waren sind (im Sinne des Artikels 103, Absatz 1 des Gesetzesdekretes Nr. 23/2020) verschoben
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Um die zwei Jahre zu berechnen nach denen der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN-CQC) einer Prüfung zu Wiederherstellung unterzogen werden muss, wird der Zeitraum zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 3. Mai 2021 nicht berücksichtigt. Ab dem 4. Mai 2021 hat jeder Inhaber eines FQN, der zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfallen wären und bis zum 3. Mai 2021 verlängert wird, 455 Tage Zeit den FQN zu erneuern, ohne die Wiederherstellungsprüfung ablegen zu müssen.
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Die Kurse zur Ausstellung oder zur Erneuerung des Befähigungsnachweises für den Transport von Gefahrgut (ADR), die zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Juli 2020 verfallen wären bleiben bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes gültig. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen.
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Bei den Befähigungsnachweisen für den Transport von Gefahrgut (ADR), muss unterschieden werden: jene, die zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfallen, bleiben bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes nur für Italien gültig. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen. Wenn sie hingegen zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 verfallen wären bleiben sie international bis 28. Februar 2020 gültig. Dies gilt auf Grund des Multilateralen Vertrages ADR M330 im Gebiet der ADR-Staaten, die diesen Vertrag unterzeichnet haben. Wenn die Inhaber dieses Nachweises innerhalb 1. März 2021 den entsprechenden Kurs und die entsprechende Prüfung absolvieren, wird der Nachweis für fünf Jahre ab dem ursprünglichen Verfallsdatum erneuert.
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Für die Berufsbefähigungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte muss unterschieden werden: : jene, die zwischen dem 31. Jänner 2020 und dem 31. Jänner 2021 verfallen, bleiben bis zum 90. Tag nach Ende des Notstandes nur für Italien gültig. Nachdem das aktuelle Ende des Notstandes zurzeit mit dem 31. Jänner 2021 festgelegt ist, werden diese Dokumente am 3. Mai 2021 verfallen. Wenn sie hingegen zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 verfallen wären bleiben sie international bis 28. Februar 2020 gültig. Dies gilt auf Grund des Multilateralen Vertrages ADR M330 im Gebiet der ADR-Staaten, die diesen Vertrag unterzeichnet haben. Wenn die Inhaber dieses Nachweises innerhalb 1. März 2021 die entsprechende Prüfung absolvieren, wird der Nachweis für fünf Jahre ab dem ursprünglichen Verfallsdatum erneuert.
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