Aktuelles
Aufschub der Fälligkeiten der Dokumente für die Fahrerlaubnis und anderer Ausweiße, für deren Ausstellung oder deren Verlängerung.
im Sinne des Artikels 103 des Gesetzesdekretes vom 17. März 2020, Nr. 18 in der geltenden Fassung, sowie Art. 1, Absatz 4-quater, und Art 3-bis des Gesetzes Nr. 159 vom 27. November 2020, mit dem Titel Umwandlung mit Änderungen des Gesetzesdekretes Nr. 125/2020.
Siehe Führererscheine: Covid-19 – Alle neuen Aufschübe aktualisiert nach EU-Verordnung 267-2021
GF/MaSe