Mietbusunternehmen
Als Mietbusunternehmen werden jene Kraftverkehrsunternehmen bezeichnet, die mit Kraftfahrzeugen, welche ihrer Bauart und Ausstattung nach geeignet und dazu bestimmt sind, einschließlich des Fahrers mehr als neun Personen befördern und diese Dienste der Öffentlichkeit oder bestimmten Benutzergruppen anbieten.
Berufe im Bereich Mietbusunternehmen
Die Aufgaben des Verkehrsleiters in Mietbusunternehmen werden von der Verordnung (EG) 1071/2009 festgelegt. Siehe auch Fachliche Eignung für den Personenverkehr
- Zur Prüfung für den Führerschein D1 und D1+E werden Personen zugelassen, die 21 Jahre alt sind.
- Zur Prüfung für den Führerschein D und D+E werden Personen zugelassen, die 24 Jahre alt sind.
- Im Falle von Linienbussen, Mietdienst mit Fahrer und Schülerbussen nur in Verbindung mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC).
Fahrzeuge, die man fahren kann:
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Führerschein D1: alle Busse bis zu 16 +1 Sitzplätzen auch mit Anhängern bis 750 kg. |
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Führerschein D1+E: Busse bis zu 16 +1 Sitzplätzen, mit Anhängern über 750 kg (Busse mit Anhänger oder Gelenkbusse). |
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Führerschein D: alle Busse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen auch mit Anhängern bis 750 kg. |
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Führerschein D+E: alle Busse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen, mit Anhängern über 750 kg (Busse mit Anhänger oder Gelenkbusse). |
Dienstleistungen für Mietbusunternehmen
Kraftfahrzeugamt
Tel.: +39 0471 41 54 50 - 54 51
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Öffnungszeiten
Landhaus 3B, Bozen, Silvius Magnago-Platz 3
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00, 14.00 - 17.30 Uhr