Ausbildung der Straßenwärter

Der Einstufung des Straßenwärterpersonals muss sich an die veränderten Arbeitsbedingungen anpassen, unter Berücksichtigung, dass in den letzten Jahren die erforderliche Spezialisierung zur Steuerung von Fahrzeugen und zur Verwendung von Maschinen, auch von hohem wirtschaftlichem Wert, im Vergleich zu der Spezialisierung für die III und IV Ebene, angestiegen ist. Weiters hat sich auch die Verantwortung der Hauptstraßenwärter erhöht, welche seit 2008, im Sinne des geltenden Einheitstextes zur Arbeitssicherheit, Vorgesetzte für die gesamte, Ihnen unterstellte Mannschaft, sind. Die Hauptstraßenwärter und ihre Stellvertreter werden weiters beauftragt Brückeninspektionen durchzuführen (siehe D.L.H. 28/11/2011 Nr.41, Art. 6 Buchstaben a, b, c); den Leitplankenkataster zu aktualisieren; Erhebungen der Fahrbahnbeläge durchzuführen.