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Gesetzentwurf Rechnungslegung 2023 genehmigt, 365 Mio. Euro bereit

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von LH Kompatscher den Entwurf der allgemeinen Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt. Er stellt die Grundlage für den Nachtragshaushalt dar.

365  Millionen Euro sind der verfügbare Teil des Überschusses von 2023. Heute (7. Mai) wurde der zweckgebundene Teil des Überschusses, der sich auf über 156 Millionen Euro beläuft, auf das erste Jahr des Haushalts 2024-2026 übertragen.

Die Landesregierung hat bereits vor einigen Tagen auf Vorschlag von Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher den Gesetzentwurf zur Rechnungslegung 2023 genehmigt. Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einem Verwaltungsergebnis von 762,1 Millionen Euro (im Jahr 2022 waren es 799,4 Millionen Euro), wovon 365,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dies sind die Mittel, die nach der Genehmigung des Nachtragshaushalts durch den Landtag in den kommenden Monaten zur Verfügung stehen werden.

„Es handelt sich hier um rund 350 Millionen Euro, um über jene Finanzmittel zu verfügen, die für die ordentliche Tätigkeit notwendig sind. Insbesondere werden damit jetzt Investitionen finanziert, die im Programm stehen, aber noch nicht finanziert sind bzw. noch nicht zur Gänze finanziert worden sind. Im Besonderen betrifft das die Land- und Forstwirtschaft, zum Beispiel auch das ländliche Wegenetz, aber auch eine Reihe von weiteren Initiativen im Bereich Innovation und Forschung, wo jetzt die geplanten Investitionen finanziert werden können“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Heute hat die Landesregierung beschlossen, die Anteile des Verwaltungsergebnisses des Jahres 2023, die aus zweckbestimmten Mitteln (156 Millionen Euro) stammen, auf das erste Jahr des Haushaltsvoranschlags des Landes 2024-2026 anzuwenden. Damit können sie rechtzeitig für die Planung der Aktivitäten der zuständigen Strukturen verwendet werden. 

Bei der Betrachtung der wichtigsten Ergebnisse der Rechnungslegung 2023 belaufen sich die Einnahmen auf 7.103,1 Millionen Euro, was einer Steigerung von 447,3 Millionen Euro gegenüber 2022 (+6,7%) entspricht; 6.617,2 Millionen Euro wurden eingehoben. Die endgültigen aktiven Rückstände zum 31.12.2023 beliefen sich auf 1.825,6 Millionen Euro, insgesamt wurden 7.107,3 Millionen Euro eingehoben.

Im Jahr 2023 wurde der Überschuss des Vorjahres in Höhe von 584,4 Millionen verwendet. Zusätzlich wurde der gebundene Mehrjahresfonds in Höhe von 1.268,6 Millionen Euro eingetragen. Das gesamte Haushaltsvolumen belief sich somit auf 9.643,1 Millionen Euro.

Auf der Ausgabenseite beliefen sich die Gesamtverpflichtungen ohne den gebundenen mehrjährigen Fonds auf 7.157,7 Millionen Euro (siehe Grafik im Anhang). Die laufenden Ausgaben beliefen sich auf 5.350,3 Millionen Euro, die Investitionsausgaben auf 1.213,5 Millionen Euro und die Ausgaben für die Erhöhung des Finanzvermögens auf 84 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Tilgung von Krediten betrugen 37,2 Millionen Euro. Insgesamt wurden 7.150,9 Millionen Euro ausbezahlt. Das Gesamtvolumen der Restverbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres 2023 betrug 2.130,7 Millionen Euro. Die endgültige Kompetenz beträgt 9.643,1 Millionen Euro und die gesamte Mittelbindungskapazität ohne den Durchlaufposten erreichte 87,95 Prozent.


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LPA/mdg/uli