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Allgemeinmedizin und Kinderärzte freier Wahl: Rangordnung noch offen
Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie Kinderärztinnen und -ärzte freier Wahl können sich bis 31. Jänner in die Landesrangordnungen eintragen lassen. Der Antrag wird über myCivis eingereicht.
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl, die einen unbefristeten Auftrag in Südtirol annehmen wollen, können sich noch bis Mittwoch, 31. Jänner 2024 in die entsprechende Landesrangordnung eintragen lassen. Der Antrag kann jedes Jahr im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Jänner gestellt werden und wird online über das Portal myCivis (Allgemeinmedziner / Kinderärzte) eingereicht.
Zu den Zugangsvoraussetzungen gehören neben der Eintragung ins Berufsverzeichnis der Ärztekammer auch der Nachweis über die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin bzw. der Facharztausbildung in Kinderheilkunde oder eines gleichwertigen Titels sowie der Zweisprachigkeitsnachweis C1. Ärztinnen und Ärzte, die noch die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin besuchen und die Abschlussprüfung innerhalb 15. September ablegen, können das Ansuchen bereits bis zum 31. Jänner "unter Vorbehalt" einreichen und das entsprechende Diplom der Sonderausbildung innerhalb 15. September des laufenden Jahres nachreichen.
Weitere Informationen und den Link zum Online-Dienst sind hier verfügbar. Für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen im Amt für Gesundheitsbetreuung unter der Telefonnummer 0471 418 070 zur Verfügung.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten
LPA/kl