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LH Kompatscher bei der Regionenkonferenz: Autonomie verteidigen

Wahlrecht und Umsetzung des "Recovery Plan": Darum ging es in den Stellungnahmen von LH Arno Kompatscher bei der Regionenkonferenz in Rom, "um die Rechte der Autonomie zu wahren."

LH Arno Kompatscher: "Rechte der Autonomie wahren". (Foto: LPA/Ivo Corrà)

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (17. Juni) an der Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen in Rom teilgenommen. Dabei hat er zu zwei für die Südtiroler Autonomie wichtigen Themen Stellung genommen. Im Parlament sind derzeit Gesetzentwürfe in Diskussion, die die Ausübung des Stimmrechts für die Regional- und Gemeindewahlen zum Inhalt haben. Laut diesen dürften auch Personen das Stimmrecht bei Gemeindewahlen auszuüben, die lediglich ihr Domizil in Südtirol haben, aber nicht über einen Wohnsitz im Land verfügen.

"Diese Bestimmung", unterstrich Kompatscher in seiner Stellungnahme, "regelt Bereiche, die ausschließlich in die Landeskompetenz fallen, wie eben jene zu den Lokalkörperschaften und zur Wahl des Landtags." Der Landeshauptmann forderte die Einfügung einer spezifischen Schutzklausel für die Regionen und Provinzen mit Sonderstatut, "um die Rechte der Autonomie zu wahren".

Ein weiteres in der Regionenkonferenz behandeltes Thema betraf das Gesetzesdekret zum Recovery Plan (Dl 77/2021). Artikel 1 legt fest, dass sämtliche Bestimmungen, die der Plan umfasst, ausschließlich Zuständigkeit des Staates - weil von nationalem Interesse – sind. "Einige Bereiche im Zusammenhang mit der Umsetzung von Plänen wie etwa der Ausschreibungs-Kodex oder die Strategische Umweltprüfung fallen in die lokale Zuständigkeit", erläutert LH Kompatscher. "Daher habe ich die Regionenkonferenz aufgefordert, all diesen Themen mit einer Adhoc-Bestimmung Rechnung zu tragen, um dem zentralistischen Ansatz in einigen Bereichen entgegenzuwirken."

Bei der heutigen Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen war auch Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider anwesend. Wichtiges Thema war die Erhöhung der Transportkapazität in den öffentlichen Verkehrsmitteln und auf den Aufstiegsanlagen in den "weiß" eingestuften Zonen. Die Fahrzeuge sollen, so der Vorschlag, wieder 80 Prozent der zulässigen Passagierzahl aufnehmen dürfen. Angesichts der positiven Entwicklung unterstütze das Land diese Kapazitätserhöhung, so Alfreider.

LPA/mb/mpi

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