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EU-Zertifikat löst Corona-Pass ab

Mit der heute (25. Juni) veröffentlichten Verordnung, wird ab 1. Juli der Corona-Pass vom grünen EU-Zertifikat abgelöst. LH Kompatscher: "Vorsicht weiterhin oberstes Gebot."

Das EU-Zertifikat löst mit 1. Juli denCorona-Pass ab. (Foto: EU)

Mit 1. Juli startet die Anwendung des europaweit einheitlichen grünen EU-Zertifikats zum Nachweis der so genannten "3-G" (getestet, genesen oder geimpft) und löst den Südtiroler Corona-Pass ab. "Wir haben lange auf verschiedenen Ebenen auf eine einheitliche europäische Lösung gedrängt und hoffen nun, dass mit dem einheitlichen Zertifikat auch weitere Schritte der Vereinheitlichung der Corona-Reise- und -Vorsorgeregeln gesetzt werden", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher

In welchen Fällen der Zugang zu Ereignissen oder Veranstaltungen auch mittels alternativer Modalitäten zum grünen Pass erlaubt wird, das werde die Landesregierung am kommenden Dienstag, 29. Juni, entscheiden. So wolle man zum Beispiel Antigentestungen vor Ort in Schutzhütten sowie bei Proben von Musikkapellen oder Chören zulassen. Die entsprechenden Regeln werden in der Anlage A des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4 definiert werden. 

"Mit dem einheitlichen grünen Zertifikat ist ein wichtiger Schritt gemacht, und die Impfung ist der Königsweg, um dieses Zertifikat dauerhaft zu erhalten", betont der Landeshauptmann. Gerade jetzt gelte es weiterhin am Ball zu bleiben, "denn das Coronavirus wird jede Kontermöglichkeit eiskalt ausnutzen und mit der Delta-Variante ist ein neuer Gegner auf dem Platz, der aktuell auch den Impfweltmeister Israel ins Schwitzen bringt".

Mit Blick auf die bevorstehenden Fußball-Finalspiele der Euro 2020 ruft der Landeshauptmann alle Fans im Lande zur Besonnenheit auf. "Ich kann auch einige Entscheidungen der UEFA sowie einzelner Gastgeberländer nicht nachvollziehen, denn durch allzu volle Stadien wird das Risiko steigen. Es gilt für uns alle weiterhin Vorsicht und Vernunft walten zu lassen", betont Landeshauptmann und Sportlandesrat Kompatscher abschließend. 

Die Verordnung Nr. 26 ist im Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.

LPA/red

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