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Smart Working in der öffentlichen Verwaltung: Arge-Alp legt Studie vor

Wie das agile Arbeiten seit Corona in den öffentlichen Verwaltungen der Alpenländer Fuß gefasst hat und wie es die Verwaltungen verändert hat, zeigt eine Studie unter Südtiroler Federführung auf.

Über ein Jahr ist es her, dass der Covid-19-Notstand für beendet erklärt wurde. Während der Pandemie musste das Smart Working, das agile Arbeiten, in Südtirols Landesverwaltung verpflichtend eingeführt werden, um die öffentlichen Dienstleistungen gewährleisten zu können. Dieser Digitalisierungsschub in der Verwaltung hat es ermöglicht, das Smart Working als neue Arbeitsform zu etablieren. 2020 wurde die agile Arbeitsform im bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) verankert. Auf der Grundlage individueller Vereinbarungen mit dem öffentlichen Arbeitgeber leisten derzeit über 2000 Landesbedienstete einen Teil ihrer Arbeitszeit im Homeoffice.

Agiles Arbeiten überall eingeführt, aber auf unterschiedliche Weise 

Südtirols Erfahrung mit dem Smart Working in Pandemiezeiten samt zweier Mitarbeitenden-Befragungen sind nun Teil einer 60 Seiten umfassenden Studie, die unter der Federführung des Organisationsamtes des Landes von der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer (Arge Alp) gemeinsam mit dem Land Südtirol veröffentlicht worden ist. In die Studie sind die Erfahrungen und Erhebungen von neun der zehn Arge-Alp-Mitgliedsländer eingeflossen. "Es war uns wichtig, die Vorgehensweisen in den Alpenländern zu analysieren und zu vergleichen, die ja angesichts der unterschiedlichen Rechtslage recht heterogen war", informiert Matthias Cologna, der gemeinsam mit Alex Castellano für das Land Südtirol das Projekt betreut hat. So sei das agile Arbeiten oder das Homeoffice in allen Ländern eingeführt worden, die Formen und Vorgaben seien allerdings von Land zu Land recht unterschiedlich. "In Südtirol hat man auf ein agiles Arbeiten im weiteren Sinne gesetzt, während  in anderen Regionen die Vorgaben der Dienstzeiten und des Arbeitsortes viel einschränkender waren", bemerkt Cologna.

Mitarbeitende in allen Ländern zufrieden

In der Erhebung wurden für jedes der neun Länder unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Die Studie zeigt allerdings auf, dass die Mitarbeitenden mit der Einführung des Smart Workings in allen neun Ländern zufrieden sind. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich den Befragungen zufolge verbessert. Im Trentino wurden Effizienz und Produktivität während der Coronazeit und im Zusammenhang mit dem Smart Working erhoben, wobei beispielsweise in den zwei Bereichen Informatik und Gesundheitswesen eine Zunahme verzeichnet wurde. 

Für Generaldirektor Alexander Steiner ist die Studie eine Grundlage, um durch den Vergleich unterschiedlicher Modelle die eigene Handhabung noch weiter zu optimieren. Der Generaldirektor erinnert daran, dass die Südtiroler Landesverwaltung bereits im Herbst 2019 erste Schritte in Richtung Smart Working gesetzt habe, nachdem auf staatlicher Ebene der Weg dazu eröffnet worden war, der Covid-19-Notstand habe aber eine kurzfristige Einführung des agilen Arbeitens für die gesamte Verwaltung erforderlich gemacht. "Unser Ziel war und ist es, unsere Aufgabe als moderner öffentlicher Dienstleister effizient und nachhaltig zum Wohle unserer Bürger und Bürgerinnen zu erfüllen und dies im Einklang mit den Erfordernissen der Bediensteten und des sich verändernden Arbeitsmarktes", erklärt der Generaldirektor. Um dabei einen Vergleich zwischen den Alpenländern anzustellen, Erfahrung und Anwendungsmodalitäten im Bereich des Smart Workings beziehungsweise des Homeoffices auszutauschen und die gegenseitige Implementierung von besten Praktiken zu fördern, habe das Land Südtirol das Arge-Alp-Projekt zum Smart Working angestoßen und koordiniert. Mit der Veröffentlichung der Publikation über die Erfahrungen, Herausforderungen und Chancen, die diese neue Arbeitsform für den öffentlichen Sektor mit sich bringt, wird das Zweijahresprojekt nun abgeschlossen. 

Die Studie kann auf der Webseite der Arge Alp eingesehen und heruntergeladen werden. 


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/jw