Klassifizierung der Straßen

Die Klassifizierung von Landesstraßen oder von Straßenabschnitten wird von der Landesregierung nach Einholen des Gutachtens des technischen Landesbeirates und der gebietsmäßig zuständigen Gemeinden verfügt.
Mit Durchführungsverordnung werden die technischen Merkmale der Landesstraßen festgelegt, wobei ihre Bedeutung für den Verkehr und ihre Funktion im Straßenwesen des betroffenen Gebietes berücksichtigt werden.
Die Klassifizierung der Staatsstraßen, welche eine Änderung des Straßenanfanges und Straßenendes zur Folge hat, wird auf Vorschlag der Landesverwaltung vom Ministerium für die Infrastrukturen und Transporte bestimmt.
Die Maßnahmen zur Klassifizierung und Entklassifizierung gelten vom ersten Tag des Monats, der auf jenen folgt, indem sie erlassen worden sind.