Anmietung von landeseigenen Liegenschaften
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Im Ausnahmefall vermietet die Abteilung Vermögensverwaltung Liegenschaften an Dritte auf der Grundlage eines Miet-, Pacht- bzw. Konzessionsvertrages, wenn diese landeseigene Liegenschaft nicht mehr für eigene bzw. institutionelle Zwecke genutzt wird. Die Liegenschaften gehören zum verfügbaren oder unverfügbaren Vermögen des Landes Südtirol.
Alle Interessierte können den dafür vorgesehen und entsprechend ausgefüllten Antrag einreichen (natürliche oder juristische Rechtsperson).
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke zu 14,62 € beizulegen.
Landesgesetz vom 21. Jänner 1987, Nr. 2 - Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol
Art. 11 - Verpachtung, Vermietung, Zurverfügungstellung oder Verleih von Vermögensgütern
Formulare und Anlagen
Antrag auf Anmietung einer landeseigenen Immobilie
- Formulare
- Ansuchen Anmietung [47 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 29.03.2013)
Zuständige Einrichtung
Amt für VermögensgüterLandhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 30 80
0471 41 30 81
Fax: 0471 41 30 55
E-Mail: vermoegensamt@provinz.bz.it
PEC: vermoegen.patrimonio@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/vermoegensverwaltung
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr