Auszahlung des Resturlaubes für befristete Bedienstete des Kindergartenpersonal

Auszahlung des Resturlaubes für befristete Bedienstete des Kindergartenpersonal

Die Bediensteten mit befristetem Arbeitsauftrag mit weniger als 210 Tagen, können um die Auszahlung des Resturlaubes für das laufende Schuljahr beim Amt für Kindergartenpersonal (kindergartenpersonal@provinz.bz.it) Tel. 0471 - 412141