Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
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1 freie Teilzeitstelle zu 15 Wst. als Schulwart/in
Ladinischer Schulsprengel Wolkenstein - Wolkenstein in Gröen
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1 freie Teilzeitstelle zu 22 Wst. als Schulwart/in
Ladinischer Schulsprengel Abtei - Grundischule "Stern" STERN IN ABTEI/ABTEI