Aufnahme für das Lehrpersonal der Musikschulen

Rangordnungen

Die befristete Aufnahme des Lehrpersonals für die Musikschulen des Landes erfolgt in der Regel auf der Grundlage von ständigen Rangordnungen, in die sich die interessierten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend ihrer Muttersprache und des angestrebten Unterrichtsfachs eintragen.

Die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 286 vom 11. März 2014 verabschiedete Regelung der befristeten Aufnahme beinhaltet unter anderem auch die neuen, ab dem Schuljahr 2014-15 geltenden Zugangsvoraussetzungen. 

ACHTUNG Diese Regelung wird überarbeitet: Die neuen Bestimmungen zu den Ranglisten und die neuen Kriterien der Auswahlverfahren werden so bald wie möglich bekannt gegeben.

Das Bestehen des Verfahrens ist Grundlage und Voraussetzung für einen möglichen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die erworbene Eignung führt allerdings nicht zwangsläufig zur unbefristeten Einstellung: diese ist abhängig von der jeweiligen Stellenverfügbarkeit.

Ablauf der Verfahren

Die aufgrund obgenannter Rangordnung befristet aufgenommenen Musiklehrerinnen und Musiklehrer, die das betreffende Fach schon mindestens neun Monate lang an einer Musikschule des Landes unterrichtet haben und deren Arbeitsvertrag die in der Ausschreibung vorgesehene Dauer und Stundenverpflichtung aufweist, sind von Amts wegen zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zugelassen. In dessen Verlauf wird ihre Eignung für den Unterricht festgestellt. Die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist verpflichtend.

Für die Eintragung in die Rangordnung klicken Sie hier

Ansprechpersonen

Infopoint

Eintragung in die Rangordnung
Ingrid Kofler
Tel. +39 0471 411561
E-Mail: ingrid.kofler@provinz.bz.it

Brigitte Bertagnoll
Tel. +39 0471 411555
E-Mail: birigitte.bertagnoll@provinz.bz.it


Rechtsangelegenheiten im Bereich Lehrpersonal der Berufsbildung
Sylvia Clementi

Tel. +39 0471 411556
E-Mail: sylvia.clementi@provinz.bz.it