Versetzung für das Lehrpersonal der Musikschulen

Die Versetzungsgesuche für eine neue Dienststelle für das darauf folgende Schuljahr müssen innerhalb 31. März beim Bereich deutsche und ladinische Musikschulen eingereicht werden. Die Versetzungen werden vom Amt für Kindergarten- und Schulpersonal auf Vorschlag der zuständigen Bereichsleitung vorgenommen.

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