Wettbewerb für das Lehrpersonal Musikschulen

Wettbewerbe für das Lehrpersonal der Musikschulen

Die befristet aufgenommenen Musiklehrerinnen und Musiklehrer, die das betreffende Fach mindestens neun Monate lang an einer Musikschule des Landes unterrichtet haben und deren Arbeitsvertrag die in der Ausschreibung vorgesehene Dauer und Stundenverpflichtung aufweist, sind von Amts wegen zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zugelassen, mit dem ihre Eignung für den Unterricht festgestellt wird. Die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist verpflichtend.

Für das Schuljahr 2023/24 wird das Wettbewerbsverfahren der Musikschulen nicht angeboten.

Schuljahr 2024/25: Die Neugestaltung der Regeln der Auswahlverfahren ist geplant und sollte ab dem Bildungsjahr 2024/25 angewandt werden.

 

Ansprechperson


Eintragung in die Rangordnung
Ingrid Kofler
Tel. +39 0471 411561
E-Mail: ingrid.kofler@provinz.bz.it
Brigitte Bertagnoll
Tel. +39 0471 411555
E-Mail: brigitte.bertagnoll@provinz.bz.it
    Rechtsangelegenheiten im Bereich Lehrpersonal der Berufsbildung
    Sylvia Clementi
    Tel. +39 0471 411556
    E-Mail: sylvia.clementi@provinz.bz.it