Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Arbeitsschutz hat das Ziel, die Gesundheit und die Sicherheit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten bzw. ständig zu verbessern, indem

  • die Gefahren erkannt, die Risiken analysiert und bewertet werden,
  • die Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden,
  • und ein Arbeitsschutzmanagement aufgebaut wird.

In der Landesverwaltung kümmert sich die Dienststelle für Arbeitsschutz um die Arbeitssicherheit und um die Gesundheit am Arbeitsplatz der Bediensteten des Landes.
Dazu veranstaltet sie unter anderem Ausbildungskurse (z.B. über Copernicus), führt Lokalaugenscheine durch und erstellt spezifische Bewertungen (z.B. Bildschirmarbeitsplätze VDT). Weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten: