Berufliche Entwicklung

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Der besoldungsmäßige Aufstieg erfolgt nach zwei Dienstjahren im Ausmaß einer Erhöhung von 6% in der unteren und von 3% in der oberen Besoldungsstufe.

  • Der Aufstieg in der unteren Besoldungsstufe erfolgt in drei Zweijahresklassen zu 6%, auf das Anfangsgehalt berechnet.
  • Innerhalb der jeweiligen Funktionsebene erfolgt der Wechsel in die obere Besoldungsstufe nach acht Jahren effektiven Dienstes in derselben Funktionsebene, wobei die im Zuge der Dienstjahre in der unteren Besoldungsstufe erreichte berufliche Entwicklung berücksichtigt wird.
  • Der Aufstieg in der oberen Besoldungsstufe erfolgt in zweijährlichem Vorrückungen zu je 3%, berechnet auf das Anfangsgehalt.

Die berufliche Entwicklung in der unteren Besoldungsstufe, der Aufstieg von der unteren in die obere Besoldungsstufe sowie die Entwicklung in der oberen Besoldungsstufe erfolgen aufgrund einer zumindest zufriedenstellenden Beurteilung der Leistung des Personals durch den zuständigen Vorgesetzten/die zuständige Vorgesetzte unter Berücksichtigung der Aus – und Weiterbildung, die notwendig ist, um eine größere Sachkompetenz und Berufserfahrung zu erlangen.

Rechtsquellen

Die Funktionsebene für das Landeslehrpersonal setzt sich aus 8 Gehaltsklassen in der unteren Besoldungsstufe und unendliche Gehaltsvorrückungen in der oberen Besoldungsstufe zusammen. Während in der oberen Besoldungsstufe die Laufbahnentwicklung zweijährig zu jeweils 3% Erhöhung ist, kann in der unteren Besoldungsstufe die Entwicklung ein- bis zweijährig sein, zu jeweils 6% Erhöhung. Die rechtliche und besoldungsmäßige Einstufung des Lehrpersonals hängt vom Unterrichtsfach und von deren vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen ab:

  • Lehrpersonal für jene Fächer, in denen vorwiegend berufsqualifizierende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden und für den Unterricht entsprechende Berufserfahrung, Berufsqualifikationen oder Ausbildungsnachweise vorausgesetzt sind, steigen in der Anfangsgehaltsklasse „0“ ein.
  • Lehrpersonal für jene Fächer, für deren Unterricht der Abschluss eines dreijährigen Hochschulstudiums vorausgesetzt ist, steigen in der Gehaltsklasse „2“ ein.
  • Musiklehrer und Lehrpersonal für jene Fächer, für deren Unterricht der Abschluss eines fünfjährigen oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung vorausgesetzt ist, steigen in der Gehaltsklasse „4“ ein.

Das Landeslehrpersonal der Berufsbildung, welches nicht im Besitz der vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen im Fach ist, verbleibt für die Dauer von 6 Dienstjahren in der jeweiligen Einstiegsposition.
Das Musiklehrpersonal ohne Voraussetzungen im Fach steigt ab 01.09.2016 in der Gehaltsklasse „3“ ein.

Die Praxislehrer/innen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen durchlaufen hinsichtlich der Funktionsebene eine zweijährige Entwicklung. Die Funktionsebene setzt sich aus 3 Gehaltsklassen in der unteren Besoldungsstufe mit einer Erhöhung zu jeweils 6% und unendliche Gehaltsvorrückungen in der oberen Besoldungsstufe mit einer Erhöhung zu jeweils 3% zusammen.

Der Aufstieg in die obere Gehaltsposition erfolgt aufgrund zufrieden stellender Beurteilung über die berufliche Entwicklung des Lehrpersonals. Dabei ist die damit verbundene Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen, die notwendig ist, um eine größere Fachkompetenz und Berufserfahrung zu erwerben. Bewertet werden die Leistungen des Personals auf der Grundlage einer vorherigen Vereinbarung über die durchzuführenden Aufgaben und die Ziele und Ergebnisse, die im Laufe des Schuljahres zu erreichen sind.
Bei nur ausreichender oder unzureichender Beurteilung der Leistung legt die vorgesetzte Führungskraft vor Ablauf des entsprechenden Beurteilungszeitraumes eine triftige Begründung vor und das Lehrpersonal bleibt in der gegenwärtigen Gehaltsposition eingestuft, und zwar bis zu einer mit mindestens "zufriedenstellend" beurteilten Leistung im darauffolgenden Bewertungszeitraum.

Der wirtschaftliche Aufstieg beim Kindergartenpersonal ist getrennt für Kindergärtner/innen mit Laureat, Kindergärtner/innen ohne Laureat, Pädagogische Mitarbeiter/innen mit und ohne Matura.

  • Für die Kindergärtner/innen mit Laureat und Pädagogischen Mitarbeiter/innen mit Matura erfolgt der wirtschaftliche Aufstieg nach zwei Dienstjahren im Ausmaß von 6% mit 3 Gehaltsklassen in der unteren Besoldungsstufe und von 3% mit unendlichen Gehaltsvorrückungen in der oberen Besoldungsstufe.
  • Für die Kindergärtner/innen ohne Laureat und Pädagogischen Mitarbeiter/innen ohne Matura erfolgt der wirtschaftliche Aufstieg nach 18 Monaten im Ausmaß von 6% mit 3 Gehaltsklassen in der unteren Besoldungsstufe und von 3% mit unendlichen Gehaltsvorrückungen nach zwei Dienstjahren in der oberen Besoldungsstufe. Die Gehaltsvorrückungen in der oberen Besoldungsstufe und die Sonderergänzungszulage werden an die Kindergärtner/innen ohne Laureat von der 8. Funktionsebene und an die Pädagogischen Mitarbeiter/innen ohne Matura von der 6. Funktionsebene ausbezahlt.

Der wirtschaftliche Aufstieg erfolgt auf der Grundlage einer mindestens zufriedenstellenden Beurteilung der Leistung des Personals, bezogen auf den vorhergehenden Zeitraum. Dabei ist die Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen, die notwendig ist, um in der jeweiligen Funktionsebene eine größere Sachkompetenz und Berufserfahrung zu erlangen. Die vorherige Vereinbarung über die vereinbarten Ziele, Ergebnisse und Aufgaben müssen erreicht sein.

Bei nur ausreichender oder unzureichender Beurteilung der Leistung wird von dem direkten Vorgesetzten nach Ablauf des Zeitraumes eine triftige Begründung vorgelegt und das Personal bleibt in der gegenwärtigen Gehaltsposition bis zu einer mindestens zufriedenstellend beurteilten Leistung für den darauffolgenden Zeitraum ( 2 Jahre / 18 Monate).

Der wirtschaftliche Aufstieg bei den Mitarbeitern für Integration erfolgt nach zwei Dienstjahren im Ausmaß von 6% mit 3 Gehaltsklassen in der unteren Besoldungsstufe und von 3% mit unendlichen Gehaltsvorrückungen in der oberen Besoldungsstufe.

Der Aufstieg in die obere Besoldungsstufe erfolgt auf der Grundlage einer mindestens zufriedenstellenden Beurteilung der Leistung des Personals, bezogen auf den vorhergehenden Zeitraum. Dabei ist die Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen, die notwendig ist, um in der jeweiligen Funktionsebene eine größere Sachkompetenz und Berufserfahrung zu erlangen. Die vorherige Vereinbarung über die vereinbarten Ziele, Ergebnisse und Aufgaben müssen erreicht sein.

Bei nur ausreichender oder unzureichender Beurteilung der Leistung wird von dem direkten Vorgesetzten nach Ablauf des Zeitraumes eine triftige Begründung vorgelegt und das Personal bleibt in der gegenwärtigen Gehaltsposition, bis zu einer mindestens zufriedenstellend beurteilten Leistung für den darauffolgenden Zweijahreszeitraum.

Ansprechpersonen

Verwaltung

Margit Reichhalter
Tel. +39 0471 411589
E-Mail: margit.reichhalter@provinz.bz.it

    Schulpersonal und Landeslehrpersonal

    Barbara Defranceschi
    Tel.: +39 0471 411624
    Barbara.defranceschi@provinz.bz.it

    Barbara Ghirotto
    Tel.: +39 0471 411625
    Barbara.ghirotto@provinz.bz.it

      Kindergartenpersonal und Mitarbeiter für Integration

      Monika Grandi
      Tel. +39 0471 411608
      E-Mail: Monika.Grandi@provinz.bz.it