Telearbeit

Die Telearbeit ist vorgesehen und geregelt im Bereichskollektivvertrag zur Arbeitszeit des Landespersonals vom 24.11.2009 - Abschnitt V. Nachstehend die wesentlichen Informationen dazu:

Zulassungskriterien:

  1. positives Gutachten des Vorgesetzten;
  2. technische Machbarkeit und Angemessenheit der Kosten;
  3. Selbständigkeit und geringe Notwendigkeit, mit anderen in ständigen Kontakt zu treten;
  4. Planbarkeit der Arbeit, leichte Kontrolle und Beurteilungsmöglichkeit der Ergebnisse;
  5. keine nachteiligen Auswirkungen auf das gute Funktionieren des Dienstes.

Technische Ausstattung:

Die für die Telearbeit notwendige technische Ausstattung wird von der Landesverwaltung zur Verfügung gestellt. Das Personal muss zu Hause über einen geeigneten Arbeitsplatz mit denselben Sicherheitsstandards wie im Büro verfügen.

Gestaltung der Arbeitszeit:

  • Die Telearbeit fußt grundsätzlich auf dem Erreichen der vereinbarten Ziele/Ergebnisse; die Arbeitszeit ist frei gestaltbar, ausgenommen die tägliche Erreichbarkeit am Telearbeitsplatz für mindestens zwei ununterbrochene Stunden, die mit dem Vorgesetzten zu vereinbaren sind.
  • Bei Telearbeit muss durchschnittlich wenigstens 50 Prozent der gesamten Arbeitszeit außerhalb des Amtes geleistet werden.
  • Die Telearbeit ist mit der Überstundenarbeit unvereinbar.

Arbeitsmodalitäten:

  • Die Arbeitsmodalitäten werden zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter vereinbart.
  • Die direkten Vorgesetzten sorgen für eine regelmäßige und standardisierte Überprüfung sowie Planung der Telearbeit. Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des Bediensteten in Telearbeit bleibt unverändert.

Erforderliche Dokumente:

  • Antrag um Telearbeit mit Aufgabenbeschreibung und positivem Gutachten des Vorgesetzten.
  • Beiliegender Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben (Formblatt TELE/1).

Wartezeit:

Ca. drei Monate ab Gesuchseinreichung.

Weitere Infos im Intranet unter:

Ansprechpersonen

Amt für Verwaltungspersonal
Tel. 0471 411580
E-Mail: verwaltungspersonal@provinz.bz.it