Einsichtnahme in die Dokumente des Grundbuches und des Katasters

Zugang zu Grundbuch- und Katasterdaten und Schalterdienst der Gemeinden

Die Grundbuch- und Katasterämter üben allgemein bekannte Aufgaben aus und bieten vielfältige Dienstleistungen an, vor allem was die Ausstellung von Bescheinigungen und Dokumentation verschiedener Art betrifft.

Bei den Gemeinden der Provinz Bozen ist es möglich, eine einfache Kopie des Hauptbuches zu erhalten.

Diese Dienste sind zum Großteil auch in digitaler Form verfügbar und können in jedem Grundbuchs- und Katasteramt im Provinzgebiet ausgestellt werden.

Derzeit gibt es aber Ausnahmen:

  • für die Ausstellung der Katastermappen der K.G.  Gries, Zwölfmalgreien, Meran, Mais, Jaufental, Mareit, Wiesen.

Grundbuch

Grundbuchantrag

Zugang zu den Grundbuchsanträgen (PDF Herunterladen)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben bzgl. des zuständigen Amtes, der beigelegten Dokumentation, der Liegenschaften, der beantragten Grundbuchsoperation, sowie der Zustellungsberechtigten rein beispielhaften Charakter haben.

Aufbau der Grundbuchseinlage

A) „Historische“ Grundbuchseinlage

Der aus einer bzw. mehreren Parzellen bestehende Grundbuchskörper bildet die dingliche Grundlage der Grundbuchseinlage. Die Einlage setzt sich aus einer bestimmten Anzahl von Blättern zusammen, welche sämtliche Eintragungen bezüglich auf die vorgenannten Parzellen, enthalten.

Die Grundbuchseinlage gliedert sich in drei, durch die Buchstaben A, B und C, gekennzeichnete Blätter.

Das A-Blatt wird als „Gutbestandsblatt“ bezeichnet und ist seinerseits in zwei als A1 und A2 bezeichnete Sektionen unterteilt:

das A1-Blatt enthält die Benennung der Grundbuchseinlage (E.Zl.) mit Angabe der Nummer, der Abteilung (/I für die geschlossenen Höfe und /II), der Katastralgemeinde (K.G.), des Bezirkes (ehemaliger Gerichtsbezirk), der Nummer der den Grundbuchskörper bildenden Parzelle/n, welche sich in Bauparzellen (Bp.) und Grundparzellen (Gp.) unterscheiden, der Nummer des Mappenblattes auf dem sich die einzelnen Parzellen befinden, die Ortschaft, die Kulturgattungen des Grundstückes, sowie die Kategorie des Gebäudes;

das A2-Blatt beinhaltet die Änderungen des Grundbuchskörpers infolge etwaiger Zuschreibung oder Abschreibung durch Rechtsübertragung, etwaige Parzellenteilung, die Begründung von grundbücherlichen Rechten „zugunsten“ der im A1-Blatt enthaltenen Parzellen (im Besonderen aktive Grunddienstbarkeiten, verbundenes Eigentum an Grundbuchskörpern anderer Einlagen), sowie die Gemeinschaftsstruktur (materielle Teilung) eines Gebäudes.

Im B-Blatt, auch „Eigentumsblatt“ genannt, werden die einzelnen oder die gemeinschaftlichen Eigentumsrechte in ungeteilten Anteilen samt Angabe des entsprechenden Rechtsgrundes eingetragen; weiters enthält es die Anmerkung etwaiger Verfügungsbeschränkungen aufgrund von gesetzlicher oder gerichtlich festgestellter Geschäftsunfähigkeit (voller oder beschränkter Entmündigung, bei Konkurs, Ernennung des Sachwalters) oder von Beschränkungen, welche gesetzlich ausdrücklich vorgesehen sind (z.B.: Familienfonds und Gütergemeinschaft); außerdem Klageschriften, bedingte Verträge, Vorverträge usw., sowie deren etwaige Löschung.

Im C-Blatt, auch “Lastenblatt” genannt, werden allfällige dingliche, auf dem Eigentum am Grundbuchskörper lastenden Rechte (Hypotheken, Fruchtgenuss-, Wohn- und Gebrauchsrechte, passive Grunddienstbarkeiten, Überbaurechte, Reallasten, Gemeinnutzungsrechte), die Beschränkungen in der Verfügungsgewalt aufgrund von Pfändung, Beschlagnahme oder besonderen Vertragsbedingungen (Rückkaufsrecht, Bestandsvertrag mit einer Dauer von über 9 Jahren), sowie Sozialbindungen, direkte oder indirekte Bindungen des Denkmalschutzes, usw. eingetragen.

Bei materiell geteilten Gebäuden muss für jede einzelne Einheit ein eigenes B- und C-Blatt eröffnet werden.

Sämtliche Grundbuchseinlagen einer Katastralgemeinde bilden das Grundbuch der entsprechenden Gemeinde.

B) Die „auf EDV umgestellte“ Grundbuchseinlage

Die Grundbuchseinlage weist folgende Struktur auf:

  • Daten zur Identifizierung der Einlage (Zahl der Einlage: E.Z., Katastralgemeinde: K.G., Bezirk)
  • allfällig aufrechte Plomben (vorläufig oder endgültig)
  • Angabe der letzten im umgestellten Grundbuch durchgeführten Tagebuchzahl

Im A1-Blatt werden die einzelnen, in der Grundbuchseinlage enthaltenen Parzellen aufgelistet.

Durch die Verbindung mit der Datenbank des Katasters, werden im A1-Blatt die Katasterdaten bezüglich Eigenschaft, Klasse, Fläche, Ertrag (ausschließlich für die Grundparzellen) der Parzellen angeführt.

Bezüglich des Inhaltes der Eintragungen in den einzelnen A2-, B- und C-Blättern wird auf die Abt. A) „Historische“ Einlagezahl verwiesen.

Durch die Umstellung des Grundbuches auf das Datenverarbeitungssystem bleibt der Gegenstand der Eintragungen in den einzelnen Blättern A2, B und C unverändert; diesbezüglich wird auf den Inhalt unter Sektion A) Grundbuchseinlage verwiesen.

Die Einsichtnahme des auf EDV umgestellten Grundbuches wiedergibt den aktuellen Stand der Grundbuchseinlage, wobei die Grundbuchsoperationen bezüglich Parzellen und Löschungen von Eintragungen, nur im historischen Stand der Einlage sichtbar sind.

Grundbuchseinsicht in den Ämtern

A) auf EDV umgestelltes Hauptbuch

In den einzelnen Katastralgemeinden kann die Einsichtnahme in:

  • das Hauptbuch, aktuell und historisch mit den gelöschten Eintragungen
  • das Eigentümerverzeichnis, aktuell und historisch
  • das Inhaberverzeichnis von dinglichen Rechten
  • das Grundstücksverzeichnis beinhaltend die Bauparzellen, die Grundparzellen und die materiellen Anteile
  • das Tagebuch
  • den Hausteilungsplan von materiell geteilten Gebäuden
  • das außer Kraft gesetzte Hauptbuch auf Papier

durch Ausstellung eines nicht beglaubigten Ausdruckes bei den Ämtern oder durch Netzverbindung für befugte Personen mittels OPENkat erfolgen (besuchen Sie die Homepage).

Eintragungen, die nicht mehr gültig und für die Wiedergabe des aufrechten Grundbuchstandes nicht mehr von Bedeutung sind, wurden im Zuge der Umstellung nicht gespeichert und deshalb durch Einsichtnahme in das Hauptbuch auf Papier beim zuständigen Grundbuchsamt einsehbar (Siehe Sektion B - Hauptbuch auf Papier „außer Kraft“).

B) „außer Kraft“ gesetztes Hauptbuch auf Papier

In den einzelnen Katastralgemeinden kann die Einsichtnahme in:

  • das Hauptbuch auf Papier
  • das Realregister: Verzeichnis der Bau- und Grundparzellen

kann in zwei verschiedenen Modalitäten erfolgen:

  • durch direkte Einsicht in die Hauptbücher
  • durch Abschriften und/oder beglaubigten Auszügen der entsprechenden Einlage.

Derzeit werden alle Hauptbücher auf Papier eingescannt und für einige Katastralgemeinden ist es möglich, einen Ausdruck der Grundbuchseinlage auf Papier zu erhalten.

Verzeichnis der vom Grundbuch ausgestellten Abschriften

Alle Akten und Urkunden werden in der Urkundensammlung beim zuständigen Grundbuchsamt gesammelt. Je nach Jahrgang sind die eingebundenen Dokumente im Archiv der Abteilung 41 in Bozen, Giorgio-Ambrosoli-Platz Nr. 16, während die ältesten Dokumente beim Staatsarchiv in Bozen, Armando-Diaz-Straße Nr. 8/A, aufbewahrt und einsehbar sind.

Nachfolgend das Verzeichnis der von den Grundbuchsämtern ausgestellten Dokumenten:

  1. Kopie des   Grundbuchantrages

  2. Kopie des   Grundbuchsdekretes

  3. Kopie der    Rechtstitel (Verträge, Urkunden, Urteile, …)

  4. Kopie der    Hausteilungspläne der materiell geteilten Gebäude

  5. Kopie des   Hauptbuches (Grundbuchsauszug), vollständig oder Teilabschrift, zur Wiedergabe: der aktuelle Stand, nur die aktuellen und wirksamen Eintragungen für alle oder einzelne Inhaber, sowie für den gesamten oder Teile eines Grundbuchskörpers aufrechten Grundbuchsstandes;  der historische Stand, welcher die Wiedergabe sämtlicher Eintragungen des Hauptbuches ab der Eröffnung des auf EDV umgestellten Hauptbuches, einschließlich der gelöschten Eintragungen, für alle oder einzelne Inhaber, sowie für den gesamten oder Teile eines Grundbuchskörpers aufrechten Grundbuchsstandes; der Einlage des außer Kraft gesetzten Hauptbuches, vor der EDV-Umstellung (siehe unter Punkt c2).

  6. Kopie des   vollständigen digitalen Faszikels

  7. Kopie der    anderen Bestätigungen, die dem Hauptbuch oder den Grundbuchsakten entnommen werden können

  8. Einsicht in das Inhaberverzeichnis von dinglichen Rechten

  9. Einsicht in das Grundstücksverzeichnis 

  10. Einsicht in das Tagebuch

Die Kopie kann außerdem auf Anfrage der Partei ausgestellt werden:

  •             in einfacher Kopie, ohne Bestätigungswert: mit Wert einer einfachen Einsicht
  •             in beglaubigter Kopie, mit Bestätigungswert

a)    Die einfache Kopie und die beglaubigte Kopie der Akten unter Nr. 1, unter Nr. 2, unter Nr. 3 und unter Nr. 6 können ausgestellt werden:

  •             vom gebietsmäßig zuständigen Grundbuchsamt
  •             von allen Grundbuchsämtern beschränkt auf die gescannten Jahrgänge (vom Jahr 1987 bis 2015 mit Ausnahme des Bezirkes Bozen, an welchen man sich direkt wenden muss)

b)    Die einfache Kopie und die beglaubigte Kopie des Aktes von Nr. 4 bezüglich der Hausteilungspläne der materiell geteilten Gebäude und der Änderungspläne der materiellen Teilung, kann in jeden Grundbuchsamt beantragt werden.

c1) Die einfache Kopie und die beglaubigte Kopie des Aktes von Nr. 5 bezüglich der Einlage  des auf EDV umgestellten Hauptbuches: aktueller und historischer Stand einschließlich der gelöschten Eintragungen, kann in jeden Grundbuchsamt und beim Schalter jeder Gemeinde der Provinz Bozen beantragt werden, letztere aber nur Kopien ohne Bestätigungswert.

c2) Die einfache Kopie und die beglaubigte Kopie, Fotokopie der Einlagen des außer Kraft gesetzten Hauptbuches wird ausschließlich vom gebietsmäßig zuständigen Grundbuchsamt ausgestellt, mit Ausnahme der gescannten Katastralgemeinden, weshalb jedes Grundbuchsamt die Kopie der Papiereinlage ausstellen kann.

d)    Die beglaubigte Kopie der Urkunden unter Nr. 7, kann derzeit ausschließlich vom gebietsmäßig zuständigen Grundbuchsamt ausgestellt werden.

e)    Die Einsicht der Verzeichnisse unter Nr. 8 und Nr. 9, mittels Ausstellung nicht beglaubigter Ausdrucke, kann man in jeden Grundbuchsamt erhalten.

f)     Die Einsicht des Tagebuches unter Nr. 10, mittels Ausstellung nicht beglaubigter Ausdrucke wird ausschließlich vom gebietsmäßig zuständigen Grundbuchsamt ausgestellt.

Grundbuch- und Katastereinsicht online

Allgemeine Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht, mittels der aktivierten Bürgerkarte oder mit SPID (das öffentliche System der digitalen Identität) folgende Dokumente online herunterladen und auszudrucken:

Dieser Dienst ist kostenlos und beschränkt auf die Liegenschaften im Eigentum des Ansuchenden.

Die Einsichtnahme des Gebäudekatasters (welche die Liegenschaftseinheiten und den entsprechenden Ertrag wiedergibt) und die Einsichtnahme des Grundkatasters (welche die Grundparzelle/n und die entsprechenden Erträge wiedergibt) werden die Verzeichnisse der beim Gebäudekataster bzw. beim Grundkataster erklärten Liegenschaften der Provinz Bozen aufgelistet. Durch diesen Dienst erhält man die vollständige Katastereinsichtnahme der eigenen Immobilien in der Provinz zum aktuellen Datum mit den genauen Angaben der Eigentümer und die nicht beglaubigten Kopien der Grundrisse der eigenen Immobilien. Die Einsichtnahme des Gebäude- und Grundkatasters sind die erforderlichen Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung.

Durch die Einsichtnahme des Grundbuches erhält man eine Kopie zum heutigen Datum der Grundbuchseinlagen, in denen man als Eigentümer eingetragen ist. Wenn die Grundbuchseinlage mehrere materielle Anteile enthält, ist die Kopie auf die eigenen materiellen Anteile beschränkt.

Veröffentlichungen

  • OPENkat
    Internetdienst für den Zugriff zu den Grundbuchs- und Katasterdaten.
    OPENkat ist der Internetdienst der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol für den Zugriff zu den Grundbuch- und Katasterdaten.
  • OPENkat - Grundbuch
    Internetdienst für den Zugriff zu den Grundbuch- und Katasterdaten.
    Openkat ermöglicht in Echtzeit den Zugriff über Internet auf das Hauptbuch des Grundbuches sowie auf die Eigentümerkartei und die Erstellung von Abschriften des Hauptbuches mit den Informationen über die Grundbuchseintragungen und über die Rechtsinhaber von dinglichen Rechten.

Weitere Informationen

Grundbuch - und Katastereinsicht online (Besuchen Sie unseren Online)

Geförderter Wohnbau der Provinz Bozen (Besuchen Sie den Online-Dienst)

Baukonzession der Gemeine Bozen (Besuchen Sie den Online-Dienst)