Neupositionierung der Katastermappen

Neupositionierung der Katastermappen

Die Abteilung 41, Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster, ist dabei, die mittlere Genauigkeit der Katastermappen aufgrund der bestehenden Unterlagen, insbesondere der Teilungspläne, zu verbessern. Das Verfahren ist selbstverständlich wirksamer in Gebieten, welche in den letzten Jahrzehnten einer bedeutenden Entwicklung unterzogen wurden. Die Durchführung des Projektes wird mehrere Jahre beanspruchen.

Man macht aber darauf aufmerksam, dass - trotz der Verbesserung der mittleren Genauigkeit - die Darstellung des einzelnen Punktes in der Mappe weiter einen Fehler von mehreren Metern aufweisen könnte (in Wald-, Gebirgsgebieten usw. noch mehr) und dass die Mappe für die Bestimmung der Lage der einzelnen Grenzlinien rechtlich nicht maßgebend ist.

Auch in den Gerichtsverfahren wird die Mappe im Sinne des Art. 950 des Zivilrechtsbuches nur dann in Betracht gezogen, wenn keine anderen Beweismittel (Teilungspläne, Zeugen usw.) vorhanden sind.