Technische Bestimmungen, Richtlinien & Studien

  • Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen 2016 - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 12 in der Sitzung vom 12.01.2016

    Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ sind am 17. November 2006 in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. Das „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ wurde von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 – Straßendienst im Laufe des Jahres 2015 erlassen und mit Beschluss Nr. 12 vom 12.01.2016 von der Landesregierung genehmigt. Das Verzeichnis entspricht dem letzten Stand der Kenntnisse und der Technik und überwiegt in Zweifels- bzw. Konfliktfalle über die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ da sie spezifischer und rezenter sind. Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der Konsulenz von Prof. Maurizio BOCCI - Universität Ancona Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Renza Espen, Sergio Finozzi, Günther Kiem, Volkmar Mair, Philipp Sicher, Herbert Mahlknecht. Die Verwendung des Verzeichnisses (auch auszugsweise), ist unter der Voraussetzung, dass auf die Quelle verwiesen wird, gestattet. Beiliegendes Verzeichnis kann Ajourierungen erfahren. Man ersucht vor Anwendung desselben zu kontrollieren, ob man über die letzte Ausgabe verfügt. Letzte Ajourierung: Februar 2023

     
  • Technischen Richtlinien für bituminöse Beläge, Straßenober- und Unterbau (Version 2021) - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 416 in der Sitzung vom 11.05.2021

    Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ sind am 17. November 2006 in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. Dies gilt auch für das von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 – Straßendienst, verfasste „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ aus dem Jahre 2015. Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017 die „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ erlassen. Die „Technische Richtlinien für bituminöse Beläge 2017“ und die „Technischen Richtlinien für den Straßenunterbau 2017“, sind widerrufen worden und durch die „Technischen Richtlinien für bituminöse Beläge, Straßenober- und Unterbau (Version 2021)“ - Beschluss der Landesregierung Nr. 416 vom 11.05.2021, ersetzt worden. Die „Technischen Richtlinien für bituminöse Beläge, Straßenober- und Unterbau (Version 2021)“ entsprechen dem letzten Stand der Kenntnisse und der Technik und überwiegen im Zweifels- bzw. Konfliktfalle über alle anderen Dokumente und Richtlinien des Landes zu diesem Thema, da sie spezifischer und rezenter sind. Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der technischen Unterstützung von Prof. Maurizio BOCCI - Universität Ancona Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Stephan Bauer, Mauro Caresia, Tiziana Corapi, Renza Espen, Sergio Finozzi, Roberto Giordani, Klaus Kaneider, Volkmar Mair, Davide Maniezzo, Ulrich Obojes, Götz Rufinatscha, Umberto Simone, Johannes Strimmer. Die Verwendung beiliegender Richtlinien (auch auszugsweise), ist unter der Voraussetzung, dass auf die Quelle verwiesen wird, gestattet. Beiliegende technische Richtlinien können Ajourierungen erfahren. Man ersucht vor Anwendung derselben zu kontrollieren, ob man über die letzte Ausgabe verfügt. Letzte Ajourierung: Mai 2021

     
  • Anweisungen zur Anwendung der aktualisierten technischen Bestimmungen für Bauten - Ministerialdekret vom 17. Jänner 2018

     
  • Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen

    Im Amtsblatt vom 19. Dezember 2017, Nr. 51 wurde das Dekret des Landeshauptmannes vom 6. Dezember 2017, Nr. 44 "Änderung der Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen" veröffentlicht.
    Die Verordnung 54/2009 in geltender Fassung enthält die Änderungen laut Verordnung 44/2017.

     
  • Technische Richtlinien für bituminöse Beläge 2017 - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 1337 in der Sitzung vom 05.12.2017

    Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ sind am 17. November 2006 in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. Dies gilt auch für das von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 – Straßendienst, verfasste „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ aus dem Jahre 2015. Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017 die „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ erlassen. Die „Technische Richtlinien für bituminöse Beläge 2016“, sind widerrufen worden und durch die technischen Richtlinien für bituminöse Beläge 2017 - Beschluss der Landesregierung Nr. 1337 vom 05.12.2017, ersetzt worden. Die technischen Richtlinien für bituminöse Beläge 2017 entsprechen dem letzten Stand der Kenntnisse und der Technik und überwiegen im Zweifels- bzw. Konfliktfalle über alle anderen Dokumente und Richtlinien des Landes zu diesem Thema, da sie spezifischer und rezenter sind. Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der Konsulenz von Prof. Maurizio BOCCI - Universität Ancona Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Renza Espen, Sergio Finozzi, Günther Kiem, Volkmar Mair, Philipp Sicher, Herbert Mahlknecht, Stephan Bauer, Umberto Simone, Johannes Strimmer, Vincenza Torino. Die Verwendung beiliegender Richtlinien (auch auszugsweise), ist unter der Voraussetzung, dass auf die Quelle verwiesen wird, gestattet.
    Beiliegende technische Richtlinien können Ajourierungen erfahren. Man ersucht vor Anwendung derselben zu kontrollieren, ob man über die letzte Ausgabe verfügt. Letzte Ajourierung: Dezember 2017

     
  • Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 398 in der Sitzung vom 11.04.2017

    Prämisse - Das vorliegende Dokument beschreibt zusammen mit den beigelegten technischen Datenblättern die Eigenschaften und die Qualität, die Recyclingbaustoffe in Hinblick auf Bautechnik und Umweltverträglichkeit aufweisen müssen. Es werden die möglichen Anwendungsbereiche der Recyclingbaustoffe angegeben, damit diese zum besten Vorteil wieder verwendet werden. Um Recyclingbaustoffe neuerlich in den Bauzyklus einführen zu können, ist die Definition eines einheitlichen, qualitativen Standards Voraussetzung. Die Recyclingbaustoffe müssen daher dieselben erforderlichen Eigenschaften in Hinblick auf Gebrauch und Dauer aufweisen, wie die natürlichen primären Baustoffe, die am meisten Verwendung finden. Das vorliegende Dokument soll im Einvernehmen mit dem B.D.L. 27/09/2016, n. 1030, “Bestimmungen zur Wiederverwertung von Baurestmassen und zur Qualität von Recyclingbaustoffen” verwendet werden, das den Gebrauch der Recyclingbaustoffe als Abfall regelt und die Grenzen der physikalischen und chemischen Eigenschaften bestimmt, denen der Recyclingbaustoff unterliegt, um nicht als Abfall betrachtet zu werden. Es ist möglich und sogar empfohlen, Mischungen von zertifizierten Produkten zu verwenden, um den technischen Eigenschaften für die folgenden Verwendungsarten gerecht zu werden. Es ist Aufgabe des Projektanten die geeigneten Mischungen und/oder Produkte in Abhängigkeit des Gebrauches zu finden und die besten Anwendungsbereiche zu ermitteln. Die im vorliegenden Dokument angeführten Beispiele sollen als möglicher Vorschlag und Anregung gedacht sein. Letzte Ajourierung: Juni 2017

     
  • Technische Richtlinien für den Straßenunterbau 2017 - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 630 in der Sitzung vom 13.06.2017

    Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ sind am 17. November 2006 in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. Dies gilt in analoger Weise auch für das von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 – Straßendienst, verfasste „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ aus dem Jahre 2015. Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017 die „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ erlassen. Es war daher zweckmäßig, neue, dem Stand der Kenntnisse und der Technik entsprechende „Technische Richtlinien für den Straßenunterbau“, zu erarbeiten, welche vom technischen Landesbeirat am 18.05.2017 mit positivem Gutachten Nr. 12 (Akt Nr. 8-294) genehmigt worden sind. Im Zweifels- bzw. Konfliktfalle überwiegen die obgenannten „Technischen Richtlinien für den Straßenunterbau“ über alle anderen Dokumente und Richtlinien des Landes zu diesem Thema, da sie spezifischer und rezenter sind. Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der Konsulenz von Prof. Maurizio BOCCI - Universität Ancona Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Renza Espen, Sergio Finozzi, Günther Kiem, Volkmar Mair, Philipp Sicher, Herbert Mahlknecht, Roland Vitaliani, Ulrich Obojes, Stephan Bauer. Die Verwendung beiliegender Richtlinien (auch auszugsweise), ist unter der Voraussetzung, dass auf die Quelle verwiesen wird, gestattet. Beiliegende technische Richtlinien können Ajourierungen erfahren. Man ersucht vor Anwendung derselben zu kontrollieren, ob man über die letzte Ausgabe verfügt. Letzte Ajourierung: Juni 2017

     
  • Technische Richtlinien für bituminöse Beläge 2016 - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 253 in der Sitzung vom 08.03.2016

    Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ sind am 17. November 2006 in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. Dies gilt auch für das von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 – Straßendienst, verfasste „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ aus dem Jahre 2015. Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017 die „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ erlassen. Die „Technische Richtlinien für bituminöse Beläge 2016“, welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. 253 in der Sitzung vom 08.03.2016 genehmigt worden sind entsprechen dem letzten Stand der Kenntnisse und der Technik und überwiegen im Zweifels- bzw. Konfliktfalle über alle anderen Dokumente und Richtlinien des Landes zu diesem Thema, da sie spezifischer und rezenter sind. Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der Konsulenz von Prof. Maurizio BOCCI - Universität Ancona Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Renza Espen, Sergio Finozzi, Günther Kiem, Volkmar Mair, Philipp Sicher, Herbert Mahlknecht. Die Verwendung beiliegender Richtlinien (auch auszugsweise), ist unter der Voraussetzung, dass auf die Quelle verwiesen wird, gestattet.
    Beiliegende technische Richtlinien können Ajourierungen erfahren. Man ersucht vor Anwendung derselben zu kontrollieren, ob man über die letzte Ausgabe verfügt. Letzte Ajourierung: März 2016

     
  • Richtlinien für die Realisierung von Universitätsheimstätten

     
  • Technische Vorschriften über die Prüfung von Gebäudetragwerken

    Im Amtsblatt Nr. 26/I-II vom 27.06.2007 wurde das Dekret des Landeshauptmannes vom 26. April 2007, Nr. 25, betreffend "Technische Vorschriften über die Prüfung von Gebäudetragwerken" veröffentlicht.