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Land stärkt zwischengemeindliche Zusammenarbeit

Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche die Weichen für eine stärkere zwischengemeindliche Zusammenarbeit gelegt und die Voraussetzung für zusätzliche Finanzierungen geschaffen.

Pressekonferenz zur Zusammenarbeit der Gemeinden: v.l. BM Gamper, Gemeindenpräsident Schatzer, LH Kompatscher, BMin Gasser und Abteilungsdirektorin Markart (Foto: LPA/Barbara Franzelin)

Meldeamt und Buchhaltung führen, Steuern und Gebühren einheben, Ermächtigungen erteilen, öffentliche Arbeiten durchführen…Die Aufgaben, die Gemeinden zu bewältigen haben, sind vielfältig und werden zunehmend komplexer. "Damit die Gemeinden auch in Zukunft ihr breites und komplexes Aufgabenspektrum gut bewältigen können und Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Dienstleistungen garantiert sind, sieht die Neuordnung der örtlichen Körperschaften (LG Nr. 18/2017) die zwischengemeindliche Zusammenarbeit vor", erklärte Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher heute (25. November) bei der Pressekonferenz im Landhaus in Bozen zur übergemeindlichen Zusammenarbeit. "Es ist diese eine freiwillige Zusammenarbeit, zu der wir mit zusätzlichen Finanzierungen ermutigen", erklärte der Landeshauptmann.

Sieben Millionen Euro für Zusammenarbeit der Gemeinden

Auf Vorschlag des Landeshauptmanns hat die Landesregierung in der vergangenen Woche die Weichen für diese Kooperationen gestellt. Sie hat zum einen optimale Einzugsgebiete für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit festgelegt, zum anderen den Entwurf einer Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung genehmigt. Er bildet die Grundlage für die Zuweisung von sieben Millionen Euro an regionalen Geldmitteln, welche die Regionalregierung im September zur Förderung der Zusammenarbeit der Gemeinden zur Verfügung gestellt hatte.

25 optimale Einzugsgebiete

Der Präsident des Gemeindenverbands, Andreas Schatzer, berichtete bei der heutigen Pressekonferenz über die "nicht ganz einfachen" Vorarbeiten zur Definition der Einzugsgebiete. Die nun von der Landesregierung genehmigte Liste der optimalen Einzugsgebiete, war von der für örtliche Körperschaften zuständigen Landesabteilung, dem Gemeindenverband und dem Verband der Gemeindesekretäre erarbeitet worden. Der Rat der Gemeinden hatte dem Vorschlag zugestimmt. 105 Gemeinden werden mit dem Beschluss in 25 optimale Einzugsgebiete zusammengefasst, die von 5000 bis 20.000 Einwohner zählen. Elf Gemeinden - Bozen, Ritten, Kastelruth, Sarntal, Eppan, Kaltern, Lana, Meran, Schlanders, Bruneck und Sterzing – wurden keinem Einzugsgebiet zugeordnet.

Dass Gemeinden gut und sinnvoll zusammenarbeiten und ihre Dienste gemeinsam und übergemeindlich anbieten oder durchführen, setzte eine gewisse Homogenität voraus, betonte heute Gemeindenverbandspräsident Schatzer. Deshalb sei bei der Bestimmung der optimalen Einzugsgebiete sowohl den geografischen als auch den sozioökonomischen Eigenschaften Rechnung getragen worden. Auch habe man bestehende Zusammenarbeiten berücksichtigt.

Die Neuerungen stellte heute die Direktorin der Landesabteilung Örtliche Körperschaften, Marion Markart vor. Sie erklärte auch, wie die Gemeinden in den Genuss der für die übergemeindliche Zusammenarbeit vorgesehene Finanzierung kommen. Die entsprechenden Grundsätze sind in der Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2019 festgeschrieben, der die Landesregierung in der vergangenen Woche zugestimmt hat.

Erster Gesuchstermin ist der 3. Dezember 2019

Demnach sind Finanzierungen für den Sekretariatsdienst, die Bereiche Steuern und Gebühren, das Rechnungswesen, die ehemaligen Bauämter heute Servicestellen für Bau- und Landschaftsgelegenheiten, die Öffentlichen Arbeiten, die Lizenzen und den Handel einschließlich des Gastgewerbes und der Veranstaltungen, dem Meldeamt beziehungsweise den demographischen Dienste und der Personalverwaltung. Vorausgesetzt wird, dass mindestens zwei Gemeinden zwei Dienste oder drei Gemeinden mindestens einen Dienst gemeinsam erbringen. In diesem Fall ist je 2000 Einwohner und je Dienst eine jährliche Finanzierung von 25.000 Euro vorgesehen. Um Finanzierung kann laufend angesucht werden, allerdings verfällt die Gesuchsfrist für das Bezugsjahr mit Ende Oktober. Gesuchstermin für das Jahr 2019 ist der 3. Dezember

Vorteile für Gemeinde und Bevölkerung

Bereits gestartet ist die übergemeindliche Zusammenarbeit der Gemeinde Klausen mit den Partnergemeinden Barbian, Feldthurns, Villanders und Waidbruck, berichtete heute Bürgermeisterin Maria-Anna Gasser Fink. Auf über zwei Jahre Erfahrung in der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit blickt hingegen der Bürgermeister von Algund, Ulrich Gamper, zurück, der im Verbund mit Marling, Plaus und Tscherms arbeitet. "In kleineren Gemeinden ist oft nur eine Person für einen Dienst zuständig. Da macht Zusammenarbeit Sinn", sagte der Bürgermeister heute. Ebenso bei sich wiederholenden Verwaltungsarbeiten, die in allen Gemeinden anfallen. 

Finanzierungen sind auch für den Gemeindesekretärsdienst vorgesehen, für den Kooperationen auch außerhalb der heute neu bestgelegten Einzugsgebiete möglich ist. Pro zusammenarbeitender Gemeinde wird dieser Dienst vom Land mit 25.000 Euro finanziert.

LPA/jw

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